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Seit März 2013 gilt in der EU die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR). Sie verbietet den Import und Handel mit illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Nach drei Jahren Geltungsdauer zeigt sich, dass der Anspruch, durch die Verordnung einen Beitrag zum globalen Schutz der Wälder zu leisten, erste Erfolge zeigt.  

„Die Zahl der Prüfanfragen ist bei uns in den letzten Jahren stark gestiegen“, sagt Dr. Gerald Koch, am Thünen-Institut in Hamburg Experte für die mikroskopische Holzartbestimmung. „2013 hatten wir rund 350 Einsendungen, im Jahr darauf 470 und 2015 haben wir knapp 600 Einsendungen gutachterlich bearbeitet.“ Noch deutlicher war der Anstieg in der Genetik, mit der sich neben einer genaueren Artbestimmung in einigen Baumgattungen vor allem die Holzherkünfte überprüfen lassen. Von 160 Gutachten im Jahr 2013 stieg die Zahl auf 399. Der Hauptanteil der Einsendungen kam von Holzhandelsunternehmen, gefolgt von Behörden, NGOs und Privatpersonen. Die Thünen-Wissenschaftler schließen daraus, dass die Importeure von Holz und Holzprodukten zunehmend sichergehen wollen, dass die Deklarationen von Holzart und -herkunft korrekt sind. Dies gehört zu den Sorgfaltspflichten, die sie gemäß EUTR erfüllen müssen. Zwar ist das Thünen-Institut keine Kontrollbehörde – diese Aufgabe nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wahr – doch hier sitzen die Experten, die im Zweifelsfall genau und gerichtsfest Proben analysieren können. Dieses umfassende Fachwissen, gebündelt im Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte, ist in Deutschland und Europa einmalig. So wundert es nicht, dass zunehmend auch aus anderen europäischen Staaten und selbst aus den USA Anfragen in Hamburg eingehen.

Die bisherige Auswertung der von den Kontrolleuren der BLE eingesandten Proben zeigt interessante Unterschiede: Massivholzproben waren zum größten Teil korrekt deklariert. Im Gegensatz dazu konnten die Thünen-Experten bei Sperrhölzern, die vor allem in Asien produziert werden, regelmäßig Falschdeklarationen feststellen  – besonders bei Innenlagen, die häufig aus Mischungen unterschiedlicher Holzarten, auch seltener Tropenhölzer, bestehen. Auch bei Fertigprodukten wie Möbeln oder Möbelbauteilen konnten die Experten immer wieder Abweichungen von den Deklarationen feststellen, vor allem bei Gartenmöbeln, die in Südostasien produziert und in der Regel als Eukalyptusholz ausgezeichnet werden. So hatte die Überprüfung eines importierten Gartentisches ergeben, dass die insgesamt 52 Bauteile aus 20 verschiedenen Tropenhölzern bestanden – deklariert war er als „Eukalyptusholz“. Im Bereich Gartenmöbel zeigt sich auch eine Lücke in der bisherigen Fassung der Holzhandelsverordnung: Die zu überprüfenden Produkte richten sich nach Produktlisten, die von der EU für allgemeine Handelssortimente erstellt worden sind – die gibt es von Werkzeugen über Eisenwaren bis Fertigbauteilen. Das führt beispielsweise dazu, dass importierte hölzerne Gartentische überprüft werden müssen, die entsprechenden Stühle jedoch nicht, weil Stühle in ein Handelssortiment fallen, das nicht mit aufgenommen wurde.  

Die Holzartenerkennung ist wesentlicher Bestandteil der Sorgfaltspflicht. Sie lässt aber in der Regel keinen Rückschluss auf die Legalität des Holzes zu. Hierfür helfen genetische Untersuchungen, da sie eine Lokalisierung der Holzherkunft erlauben. Bisheriger Schwerpunkt war die Überprüfung der Herkunft von Holz aus der Gruppe der Weißeichen. Diese Gruppe setzt sich aus vielen dutzend Arten zusammen, die in Europa, Nordamerika und Asien heimisch sind und mit dem Mikroskop anhand der anatomischen Struktur nicht unterschieden werden können. Das Holz wird häufig für Möbel, Fässer, Parkett und Türen verwendet. Die genetischen Tests zeigten, dass insbesondere Holz aus chinesischer Produktion zum Teil mit falschen Angaben zum Ursprungsland versehen war.  

Die am Thünen-Kompetenzzentrum ebenfalls durchgeführten Marktanalysen zeigen, dass mit der EUTR rund 90 % der EU-Importe von Holz und Produkten auf Holzbasis erfasst wird. Die verbleibenden 10 % entfallen vor allem auf Holzkohle, diverse Holzprodukte, Altpapier sowie Bücher und Zeitschriften. In die derzeitigen Beratungen zur Revision der EUTR konnten diese Ergebnisse eingespeist werden.  

Neben den Einsendungen von Holzproben verzeichnet das Thünen-Kompetenzzentrum auch vermehrt Nachfragen nach der Anerkennung von Zertifikaten, die den Nachweis des legalen Holzeinschlags belegen sollen – auch das ein Hinweis für die zunehmende Sensibilisierung des Handels. Nach Ansicht der Experten des Thünen-Kompetenzzentrums Holzherkünfte leistet die EUTR daher schon jetzt einen wichtigen Beitrag, den natürlichen Rohstoff Holz bei uns auch künftig „mit gutem Gewissen“ nutzen zu können.    


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PDF der Pressemitteilung

Foto: Überprüfung im Hamburger Hafen (© Thünen-Institut/Sarah Bayer)

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