Die europäischen Mitgliedstaaten mit Fischereiinteressen in der Nordsee haben sich nach langen Verhandlungen auf Schutzmaßnahmen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee geeinigt, die sie unter der Natura2000- Richtlinie umsetzen wollen.
Im Vorfeld hatte das Thünen-Institut für Seefischerei Analysen zur räumlichen und zeitlichen Verteilung der internationalen Fischerei in diesem Gebiet erstellt. Dazu wurde ein umfangreicher Kartensatz erstellt, der die Überlagerung der Einsätze unterschiedlicher Fanggeräte mit den zu schützenden Habitaten und Arten verdeutlicht. Damit lässt sich die Gefährdung beurteilen, und gleichzeitig lassen sich die erwartbaren ökonomischen Auswirkungen zukünftiger Maßnahmen auf die Fischerei abschätzen. Auf diversen Anhörungen haben die Thünen- Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler den beteiligten Parteien ihre Ergebnisse vorgestellt. Sie dienten als wissenschaftliche Grundlage für eine politische Entscheidung, die sowohl Naturschutzziele als auch sozio-ökonomische Gesichtspunkte wie den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Küstenfischerei berücksichtigt. So sind beispielsweise im Sylter Außenriff, dem größten Natura2000-Gebiet, die Fischereien mit Grundschleppnetzen in bestimmte Zonen verboten.
Die nächsten Schritte liegen bei der EU-Kommission, die unter Einbindung des EU-Parlaments über die Vorschläge endgültig beschließt und diese dann in EU-Recht umsetzt. Zeitlich versetzt ist auch ein entsprechendes Verfahren für die Ostsee angelaufen.
Ihre Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an Dr. Torsten Schulze.