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Expertise

Handlungsfelder und Maßnahmen der Zukunftsstrategie

Jürn Sanders | 08.06.2022


BW Institut für Betriebswirtschaft

Mit der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zeigt das BMEL auf, welchen konkreten Beitrag der Bund in den nächsten Jahren leisten wird, um die Rahmenbedingungen für eine weitere Ausdehnung des ökologischen Landbaus auf 20 % zu verbessern.

Im Mittelpunkt der Strategie stehen fünf Handlungsfelder und 24 Einzelmaßnahmen, die seit 2017 umgesetzt wurden.

1 Rechtsrahmen zukunftsfähig und kohärent gestalten

Die Grundsätze und speziellen Vorschriften der ökologischen Produktion sind in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau festgelegt, die neben den allgemein geltenden Rechtsbestimmungen bei Produktionsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Um eine deutliche Zunahme der Umstellungsbetriebe zu ermöglichen, gilt es, einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen festzusetzen und dadurch rechtliche Wachstumsbarrieren zu beseitigen bzw. zu verhindern. Neben den spezifischen Rechtsregelungen für den ökologischen Landbau ist auch der Gestaltung horizontaler Rechtsvorschriften große Bedeutung beizumessen.

Maßnahme 1: Europäische Produktionsvorschriften des ökologischen Landbaus problembezogen weiterentwickeln
Die Grundsätze und Produktionsvorschriften des ökologischen Landbaus sind in der EG-Öko-Verordnung definiert. Damit sich die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft nachhaltig entwickeln kann und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bioprodukte gestärkt wird, setzt sich das BMEL auf europäischer Ebene für eine praxistaugliche und wachstumsorientierte Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften ein. Ein klarer, angemessener und verlässlicher europäischer Rechtsrahmen stärkt zum einen die Wettbewerbsstellung der Unternehmen, die in der Biobranche tätig sind, und trägt zum anderen zum Abbau und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Maßnahme 2: Züchtung und Erzeugung von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial für den ökologischen Landbau durch rechtliche Änderungen unterstützen
Um die Sortenzüchtung und die Erzeugung von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial für den ökologischen Landbau zu unterstützen, werden konkrete Vorschläge ausgearbeitet, wie die deutsche Erhaltungssorten-Verordnung sowie relevante EU-Rechtsbestimmungen geändert werden können. Angestrebt wird dabei eine Erhöhung der gesetzlich festgelegten Höchstmenge des je Erhaltungssorte und Jahr zum Inverkehrbringen zugelassenen Saatgutes. Das BMEL setzt sich auf europäischer Ebene aktiv für eine entsprechende Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Ferner wird die Sortenprüfung von sogenannten Nischensorten erleichtert. Berücksichtigt wird dabei auch vegetatives Vermehrungsmaterial, z.B. Reben, Obstarten und ggf. Zierpflanzen.

Maßnahme 3: Potenzial wertvoller Proteinträger prüfen
Um das Portfolio an wertvollen Eiweißlieferanten für die Monogastrierfütterung zu vergrößern, setzt sich das BMEL für eine Überprüfung des Potenzials und der Eignung wertvoller Proteinträger ein, die zurzeit nicht für die Fütterung an Nutztiere zugelassen sind. Dies betrifft insbesondere (a) Einzelfuttermittel, die aus Insekten gewonnen werden (z.B. verarbeitetes tierisches Protein aus verschiedenen Insekten in unterschiedlichen Stadien), und (b) Futtermittel, die aus tierischen Nebenprodukten hergestellt werden, die bei der Schlachtung von lebensmittelliefernden Tieren anfallen.

Maßnahme 4: Forschung zu alternativen Eiweißfuttermitteln ausweiten
Um relevante Forschungsfragen zur Deckung des Protein- und Aminosäurebedarfs bearbeiten zu können, verstärkt das BMEL seine Forschungsanstrengungen in diesem Bereich. Um die Ergebnisse möglichst kurzfristig in die Praxis transferieren zu können, wird dem Wissens- und Methodentransfer ein hoher Stellenwert zugeschrieben.

Maßnahme 5: Technische Verfahren zur Herstellung und Aufbereitung von proteinhaltigen Futtermitteln unterstützen
Die Verfügbarkeit hochwertiger Proteinfuttermittel kann durch neue Herstellungsverfahren erhöht werden. Um innovative Ansätze zur Anwendungsreife zu bringen, schreibt der Bund einen Ideenwettbewerb aus. Gesucht werden innovative technische Lösungen zur wirtschaftlich effizienten (a) Produktion von Proteinfuttermitteln mit hohem Gehalt an verwertbaren limitierenden Aminosäuren (z.B. ölreduzierter Presskuchen, Proteinkonzentrat aus Pflanzensaft) und (b) Aufbereitung von feinsamigen Leguminosen (und anderen Futterpflanzen wie Körnerleguminosen, Getreide oder Gemenge) sowie zum Abbau antinutritiver Substanzen.

Maßnahme 6: Demonstrationsnetzwerk für feinsamige Leguminosen etablieren und die bestehenden Netzwerke ausbauen
Um das Potenzial von Leguminosen wie Klee oder Luzerne für die Fütterung von Wiederkäuern und Monogastriern zu veranschaulichen, wird im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie ein modellhaftes Demonstrationsnetzwerk zur Ausweitung und Verbesserung des Anbaus und der Verwertung von feinsamigen Leguminosen etabliert. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geprüft, netzwerkübergreifend verschiedene Formen der 100%-igen Biofütterung anhand der Demo-Betriebe darzustellen bzw. Formen des Eigenanbaus für eine 100%-ige Biofütterung.

Maßnahme 7: Rahmenbedingungen für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau verbessern
Um die Gesundheit der Pflanzen zu erhalten, werden im ökologischen Landbau vorbeugende Maßnahmen angewendet, z.B. die Auswahl besonders widerstandsfähiger Arten und Sorten, geeignete Fruchtfolge, mechanische und physikalische Methoden sowie der Schutz und die Förderung von Nützlingen. Darüber hinaus können Ökolandwirte zur Kontrolle von Schadorganismen auf Pflanzenschutzmittel zurückgreifen, die aus natürlichen oder naturgemäß gewonnenen Stoffen bestehen und im Anhang II der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 gelistet sind. Um die Einführung neuer Präparate zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau zu verbessern, setzt sich das BMEL auf europäischer Ebene für eine Überprüfung der bestehenden Genehmigungspraxis für naturstoffliche Pflanzenschutzmittel, Grundstoffe und Biostimulanzien ein und erleichtert die Einführung und Anwendung entsprechender Präparate. Nationale Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung werden intensiv geprüft und wo immer möglich zeitnah umgesetzt. Darüber hinaus ist vorgesehen, wissenschaftliche Untersuchungen zur Eignung von Substanzen als Grundstoff im Sinne des Pflanzenschutzrechts finanziell zu fördern.

Maßnahme 8: Hemmnisse im Immissionsschutzrecht abbauen bzw. vermeiden
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie enthält u.a. bundeseinheitliche Vorgaben für Anlagen zur Nutztierhaltung, die eine bestimmte Größe überschreiten. Die Anforderungen sind in den Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen zu beachten. Um EU-Vorgaben umzusetzen, dem fortgeschrittenen Stand der Technik Rechnung zu tragen und verschiedenen Vollzugsempfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Geltung zu verschaffen, plant das BMUB noch für die laufende Legislaturperiode eine Anpassung der TA Luft. Um der Bedeutung besonders tierwohlorientierter Haltungssysteme Rechnung zu tragen, sollten Tierwohlaspekte bei der Novellierung ausreichend berücksichtigt werden. Das BMEL setzt sich deshalb dafür ein, dass die bestehende Regelung, die eine Abwägung zwischen Immissionsschutz und Tierwohl ermöglicht, beibehalten wird. Um die Anforderungen zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen ökologischer Betriebe sachgerecht beurteilen zu können, unterstützt das BMEL die Ermittlung belastbarer Emissionsdaten für Ökohaltungsverfahren.

Maßnahme 9: Umsetzung der Hygieneanforderungen für Handwerksbetriebe erleichtern
Um Handwerksbetriebe bei der Umsetzung von Hygieneanforderungen zu unterstützen, setzt sich das BMEL für eine Erhöhung der Investitionszuschüsse für Kleinst-, kleine und mittlere Ökoverarbeitungsunternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein. Darüber hinaus prüft das BMEL die Möglichkeit, Schulungsunterlagen mit geeigneten Fallbeispielen zu erarbeiten, die veranschaulichen, wie die Hygieneanforderungen effizient umgesetzt werden können.

2 Zugänge zur ökologischen Landwirtschaft erleichtern

Der Einstieg in den ökologischen Landbau wird nach wie vor durch unzureichendes Wissen erschwert. Um Landwirten eine nüchterne Abwägung von Chancen und Risiken zu ermöglichen, sie auf dem häufig komplizierten Weg der Umstellung fachlich zu begleiten und ihnen die besonderen Kenntnisse des ökologischen Landbaus zu vermitteln, gilt es, die Zugänge zum ökologischen Landbau zu erleichtern. Eine stärkere Integration von Lerninhalten mit Bezug zum ökologischen Landbau in die berufliche Bildung sowie ein Ausbau der Beratungsangebote sind deshalb anzustreben. Der Bund wird dies durch flankierende Maßnahmen unterstützen.

Maßnahme 10: Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan prüfen
Im Rahmen einer Arbeitsmarktstudie lässt das BMEL prüfen, inwiefern die agrarische Berufsbildung die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendig sind, ausreichend vermittelt. Ein Teilaspekt der Untersuchung ist die Frage, inwiefern und ggf. in welcher Form eine stärkere Integration des ökologischen Landbaus in die berufliche Bildung als notwendig zu erachten ist. Die Studie soll durch einen Beirat begleitet werden, an dem Akteure der landwirtschaftlichen Berufsbildung (Sozialpartner, zuständige Landesstellen für die landwirtschaftliche Berufsbildung, Berufs- und Fachschulen sowie Hochschulen des Agrarbereichs) und Vertreter aus Fach- und Wirtschaftsverbänden (auch aus dem Bereich des ökologischen Landbaus) beteiligt werden.

Maßnahme 11: Vernetzung und Austausch zwischen den Bildungs-Akteuren initiieren
Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts, das das BMEL finanziert, werden relevante Bildungs-Akteure im Agrarbereich besser miteinander vernetzt (Verantwortliche in den Kultusministerien und Schulbehörden, Mitglieder des Bundesrings der Berufsschullehrer, Leiter der Lehr- und Versuchsanstalten sowie DEULA-Bildungszentren, Ausbildungsberater, Vertreter des Berufsstandes, zuständige Stellen für landwirtschaftliche Berufsbildung und Prüfungsausschüsse). Auf diese Weise soll ein Austausch über erfolgreiche Unterrichtsmodule, Lehrpläne oder Prüfungsfragen mit Bezug zum ökologischen Landbau ermöglicht werden. Zum Ende der Projektlaufzeit ist ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, wie die angestoßene Vernetzung der Bildungs-Akteure langfristig fortgesetzt werden kann.

Maßnahme 12: Unterrichtsmaterialien und Unterrichtseinheiten bewerten und weiterentwickeln
Im Rahmen eines Projektes werden zunächst bestehende Unterrichtsmaterialien und Unterrichtseinheiten zum ökologischen Landbau identifiziert, die in den Berufsschulen am häufigsten verwendet werden und als besonders innovativ oder praxistauglich gelten. Durch verschiedene Nutzergruppen (z.B. Lehrer, Schüler) sollen sie anschließend bewertet und Empfehlungen für die Verbesserung der Materialien erarbeitet werden. Falls im Rahmen der Bewertung Handlungsbedarf festgestellt wird, fließen die Projektergebnisse in einem dritten Schritt in die Weiterentwicklung der vom BÖLN sowie ggf. weiteren Anbietern zur Verfügung gestellten Materialien ein.

Maßnahme 13: Förderung der Umstellungsberatung für landwirtschaftliche Unternehmen ausbauen
Eine Betriebsumstellung ist ein komplexer und langwieriger Prozess, der eine mehrstufige Beratung erforderlich macht. Neben einer niederschwelligen Orientierungsberatung für umstellungsinteressierte Landwirte bedarf es einer intensiven Umstellungsberatung und Begleitung für Betriebe, die sich in der Umstellung befinden. Um die Bereitschaft zur Umstellung auf den ökologischen Landbau zu erhöhen und die Inanspruchnahme von externer Beratung zu erleichtern, soll die im Rahmen des BÖLN bisher gewährte Zuwendung Zuwendung aufgestockt werden – sowohl insgesamt als auch auf den einzelnen Beratungsfall (Orientierungsberatung und Intensivberatung) bezogen.

Maßnahme 14: Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratungskräften ausbauen
Die Qualität der Ökoberatung hängt wesentlich von der fachlichen und methodischen Kompetenz der Ökoberater ab. Gefragt sind dabei sowohl ein fundiertes Grundwissen über das System Ökolandbau und seine rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen als auch ein vertieftes Spezialwissen über produktionstechnische Aspekte. Wenn mit der „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ eine Ausweitung des ökologischen Landbaus angestrebt wird, erfordert dies auch eine frühzeitige Erweiterung der Beratungskapazitäten in Deutschland. Das BMEL wird deshalb seine bestehende Förderung der Aus- und Weiterbildung von Ökoberatungskräften entsprechend anpassen.

Maßnahme 15: Entwicklung und Bereitstellung von Beratungsinstrumenten vorantreiben
Planungs- und Beratungsprogramme sind in der Beratung wichtige Werkzeuge. Derzeit werden in Deutschland sehr unterschiedliche Beratungsinstrumente eingesetzt. Um die Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente und einen Datenübertrag bei einem Beraterwechsel zu erleichtern, ist eine Standardisierung der Programme anzustreben. Im BÖLN wird deshalb die Entwicklung und Bereitstellung von vereinheitlichten Beratungsinstrumenten gefördert.

3 Nachfragepotenziale voll ausnutzen und weiter ausbauen

Eine deutliche Steigerung der ökologischen Produktion wird nur dann selbsttragend und nachhaltig sein, wenn auch die Nachfrage deutlich zunimmt. Es ist deshalb für die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus entscheidend, dass die Branche das Nachfragepotenzial nach Bioprodukten voll ausnutzt und weiter ausbauen kann. Durch flankierende Maßnahmen kann der Bund diesen Prozess unterstützen.

Maßnahme 16: Kooperationsmanagement von Öko-Wertschöpfungsketten fördern
Um Kooperationen in Biowertschöpfungsketten zu stärken, wird im Rahmen des BÖLN eine Fördermaßnahme für Manager bzw. Prozessbegleiter lanciert. Die Maßnahme richtet sich an Unternehmen und Initiativen in Biowertschöpfungsketten und sieht eine finanzielle Unterstützung für Koordinatoren und für die Weiterbildung von Mitarbeitern vor, die in Wertschöpfungsketten für den Aufbau und die Entwicklung von Kooperationen verantwortlich sind.

Maßnahme 17: Förderung von Biowertschöpfungsketten im GAK-Rahmenplan ausbauen
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Stärkung des ökologischen Landbaus beitragen können. Zur Stärkung von Biowertschöpfungsketten bieten sich insbesondere die GAK-Maßnahmen „Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen“ sowie „Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ im Förderbereich „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ an. Der Bund setzt sich dafür ein, die Förderbedingungen für Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen Erzeugnissen zu verbessern.

Maßnahme 18: Bioanteil bei der Beschaffung von Produkten im Geschäftsbereich des BMEL erhöhen
Bei der Beschaffung ökologischer Produkte kann die öffentliche Hand eine besondere Vorbildfunktion für den Privatsektor entfalten. Das BMEL übernimmt deshalb eine Vorreiterrolle und verstärkt seine bisherigen Bemühungen, den Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel und Getränke im Geschäftsbereich des BMEL auf mindestens 20% zu erhöhen.

Maßnahme 19: Informationsmaßnahme zur Steigerung des Bioanteils in der öffentlichen Beschaffung durchführen
Um relevante Akteure für das Thema „Bio in der öffentlichen Beschaffung“ zu sensibilisieren, wird im Rahmen des BÖLN eine deutschlandweite Informationsmaßnahme „20 plus X“ durchgeführt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass der Anteil ökologisch erzeugter Produkte in möglichst vielen öffentlichen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene sowie in den Städten und Gemeinden bei mindestens 20% des entsprechenden Wareneinsatzes liegt. Gefragt sind in diesem Zusammen- hang praxisorientierte Informationen einschließlich der Beschreibung von Best-Practice-Beispielen. Mit der Informationsmaßnahme sollen (a) Entscheidungsträger, (b) die Mitarbeiter in den Vergabestellen bzw. entsprechenden Fachreferaten und (c) die Leiter der Verzehreinrichtungen angesprochen werden.

Maßnahme 20: Beratung zum Einsatz von ökologischen Erzeugnissen in der Außerhausverpflegung fördern
Ein stärkerer Einsatz von ökologischen Erzeugnissen in der Außerhausverpflegung (AHV) kann erhebliche Umstrukturierungsprozesse erfordern. Um Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe dabei zu unterstützen, soll im Rahmen des BÖLN zukünftig die Beratung von AHV-Einrichtungen, die eine Erhöhung des Bioanteils anstreben, gefördert werden.

4 Leistungsfähigkeit ökologischer Agrarsysteme verbessern

Die Leistungsfähigkeit des ökologischen Landbaus hat einen erheblichen Einfluss auf seine Wettbewerbsfähigkeit und damit auf seine ökonomische Attraktivität. Ziel muss es sein, neben einer Steigerung der Leistungsfähigkeit zugleich seine relative ökologische Vorzüglichkeit zu verbessern. Wenn das gelingt, stellt der Ökolandbau einen zentralen Baustein zur Lösung übergeordneter Herausforderungen unserer Zeit dar. Um dies zu ermöglichen, gilt es, ökologische Produktionssysteme mit einer Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu optimieren. Ein effizienter Wissenstransfer ist dabei von großer Bedeutung, damit die neuen Erkenntnisse möglichst schnell in der Praxis angewendet werden. Zudem muss die Vernetzung von ökologischem und konventionellem Landbau verbessert werden.

Maßnahme 21: Ökoforschungsprioritäten des Bundes festlegen und umsetzen
Um Forschungsmittel auf jene inhaltlichen Themen zu fokussieren, die in besonderer Weise zu einer Ausbreitung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus beitragen, legt das BMEL die aus seiner Sicht zentralen Forschungsprioritäten für den ökologischen Landbau für die nächsten Jahre fest. Die Forschungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der Initiativen und konkreten Planungen des BMBF und des BMUB und in Absprache mit ihnen sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachforums „Ökologische Lebensmittelwirtschaft“ der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA). Auf dieser Grundlage werden die für den ökologischen Landbau relevanten Bundes-Forschungsprogramme ergänzt oder neu ausgerichtet. Dabei gilt es auch, strukturelle Fragen zu klären und den notwendigen Mittelbedarf festzulegen.

5 Umweltleistungen angemessen honorieren

Ökologisch wirtschaftende Betriebe erbringen zahlreiche positive Umweltleistungen, denen ein erheblicher ökonomischer Wert zugeschrieben werden kann. Um diese Leistungen angemessen honorieren zu können, sind die bestehenden Fördersysteme zu prüfen und gegegebenfalls zu ergänzen.

Maßnahme 22: Ausreichende Mittel für die Öko-Flächenförderung sicherstellen
Um eine ausreichende, an den Erfordernissen des Marktes orientierte Finanzierung der Umstellungs- und Beibehaltungsprämien sicherzustellen, beobachtet das BMEL in der laufenden ELER-Periode die von den Ländern vorgesehene Mittelverfügbarkeit. Das BMEL setzt sich, auch im Hinblick auf die künftige Förderperiode, für eine ausreichende Finanzierung der flächenbezogenen Förderung des ökologischen Landbaus ein. Die Länder nutzen hierzu in den regionalen ELER-Programmen ihre finanzielle Flexibilität der Mittelzuweisung zu einzelnen Maßnahmen und Teilmaßnahmen.

Maßnahme 23: Umstellungsprämie für teilumstellende Betriebe einführen
Um zusätzliche Anreize für den Einstieg in den ökologischen Landbau zu geben, strebt das BMEL die Einführung einer Flächenförderung für teilumstellende Betriebe (sukzessive umstellende Betriebe) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) an. Die Förderung soll für einen begrenzten Zeitraum erfolgen und sich auf die erstmalige Einführung eines ökologischen Anbauverfahrens beschränken.

Maßnahme 24: Gesamtkonzept zur effizienten Honorierung von Umweltleistungen entwickeln
Anwendbare Konzepte für eine effiziente Honorierung der gesellschaftlich erwünschten öffentlichen Leistungen, die die Landwirtschaft erbringt, liegen bislang nur ansatzweise vor. Dadurch wird das Wettbewerbspotenzial, u.a. des ökologischen Landbaus, zur Erbringung dieser Leistungen nicht vollständig genutzt. Das BMEL entwickelt deshalb ein kohärentes Gesamtkonzept für eine effiziente Honorierung von Umweltleistungen in der Landwirtschaft und stellt es im Rahmen von Dialogforen zur Diskussion. Zuvor sollen offene Fragen im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung geklärt werden, um darauf aufbauend ein tragfähiges und administrierbares Konzept zur effizienten Honorierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen sowie zur Vermeidung negativer externer Umwelteffekte zu entwickeln. Für die Umsetzung der Maßnahme sind ggf. EU-rechtliche Regelungen anzupassen.

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