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Pakt gegen Lebensmittelverschwendung: Thünen-Institut begleitet fachlich

50 Prozent weniger Lebensmittelabfälle im Handel bis 2030 – auf dieses Ziel haben sich das BMEL und 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels verbindlich geeinigt. Das Thünen-Institut wird überprüfen, ob das Ziel erreicht wird.

Bundesminister Cem Özdemir vor einer Tafel mit Beschriftung "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung".

Bundesminister Cem Özdemir und Vertreter*innen von 14 Handelsunternehmen unterzeichnen den Pakt gegen Lebensmittelverschwendung.

50 Prozent weniger Lebensmittelabfälle im Handel bis 2030 – auf dieses Ziel haben sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels verbindlich geeinigt. Das Thünen-Institut für Marktanalyse wird diesen am 27. Juni 2023 unterzeichneten Pakt gegen Lebensmittelverschwendung fachlich begleiten und auf Basis betrieblicher Abschreibungen überprüfen, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden.

Insgesamt enthält die Vereinbarung mehr als 40 konkrete Maßnahmen. Beispielsweise werden die Unternehmen stärker als bisher Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf geeignet sind, weitergeben. Dafür können sie dauerhafte Kooperationen etwa mit den Tafeln oder anderen sozialen Einrichtungen eingehen, aber auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen. Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern sollen künftig gezielt verkauft werden.

Nach Berechnungen des Thünen-Instituts werden die meisten Lebensmittel in Deutschland in privaten Haushalten entsorgt. Auch wenn im Handel mit unter zehn Prozent nur ein relativ geringer Anteil der gesamten Lebensmittelabfälle anfällt, sind Supermärkte, Discounter und Co. von erheblicher Bedeutung: Als Schnittstelle zwischen Ein- und Verkauf sowie bei der Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher für das Thema spielen sie eine wichtige Rolle. Deshalb wird das Personal künftig intensiver zum Thema Lebensmittelverschwendung geschult. Zudem sollen Prozess-, Logistik- und Kühlketten optimiert und der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit forciert werden.

Die wichtigsten Verpflichtungen:

  1. Verpflichtung der Unternehmen auf konkrete Ziele: 30 Prozent weniger Lebensmittelabfälle bis 2025, 50 Prozent bis 2030.
  2. Weitergabe von abgeschriebenen, aber noch verzehrsfähigen Lebensmitteln, etwa an soziale Einrichtungen.
  3. Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: oberstes Ziel ist die Vermeidung von Abfällen.
  4. Reduzierung der Überschüsse an den Schnittstellen: Maßnahmen zur Verbrauchersensibilisierung sowie bei Mehrmengen und Retouren, um in der Lieferkette Überschüsse zu verringern.
  5. Öffentliches Reporting: jährlicher, unabhängiger Bericht des Thünen-Instituts für Marktanalyse über die erreichten Ziele auf Grundlage der Unternehmensdaten.

Weiterführende Informationen zum Thema gibt das Dossier „Weniger ist mehr: Lebensmittelverluste und Abfälle reduzieren“.
 

 

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