Als Reaktion auf den starken Preisverfall auf den internationalen und nationalen Milchmärkten wurden von der EU-Kommission im September 2016 zwei Hilfsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Im Rahmen des EU-Milchmengenverringerungsprogrammes wurde Milcherzeugern eine Beihilfe für die Verringerung ihrer Milcherzeugung gewährt. In der zeitlich anschließenden Maßnahme, der Milchsonderbeihilfe, erhielten teilnehmende Milcherzeuger eine Beihilfe, wenn deren Milcherzeugung nicht gesteigert wurde.
Die wichtigste Erkenntnis dieser Evaluierung ist, dass der Milchmarkt und seine Kräfte prinzipiell auch ohne staatliche Eingriffe funktionieren. Wenn auch mit Verzögerung hatten die deutschen Milcherzeuger bereits vor dem in Kraft treten der Maßnahmen auf das niedrige Preisniveau reagiert und ihre Milcherzeugung eingeschränkt. Die Teilnahmebereitschaft deutscher Milcherzeuger an den Hilfsmaßnahmen war daher gering. Dies zeigt die Funktionsfähigkeit des Milchmarktes.
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