Das deutsche Tierschutzgesetz fordert seit 2014 von Nutztierhaltern eine „betriebliche Eigenkontrolle“ (§ 11, 8 TierSchG):anhand von tierbezogenen Indikatoren müssen Tierhalter nachweisen, dass ihre Tiere gemäß § 2 Tierschutzgesetz tiergerecht gehalten werden. Bislang existiert jedoch keine klare Definition hinsichtlich Form und Inhalten der Eigenkontrolle. Die KTBL-Arbeitsgruppe „Leitfaden betriebliche Eigenkontrolle Tiergerechtheit“ hat daher in zwei Fachgesprächen mit über 50 Experten produktionsrichtungsspezifisch geeignete Tierschutzindikatoren-Sets für die betriebliche Eigenkontrolle zusammengestellt.
2015 wurden diese unter dem Titel „Tierschutzindikatoren – Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle“ veröffentlicht (LINK ZUR LESEPROBE). Für den Praxiseinsatz dieser Indikatoren in einer routinemäßigen betrieblichen Eigenkontrolle sind ausführliche Methodenbeschreibungen mit anschaulichen Klassifikationshilfen notwendig. Im November haben sich daher drei Arbeitsgruppen konstituiert, um die Ergebnisse der Schrift für die landwirtschaftliche Praxis aufzubereiten. Sie erarbeiten in den kommenden Monaten anwenderfreundliche Praktikerleitfäden für
· Rinder (Produktionsrichtung Milchrind, Mastrind, Aufzuchtkalb),
· Schweine (Sauen, Ferkel, Mastschweine) und
· Geflügel (Masthuhn und -pute sowie Legehenne).
Das primäre Ziel der betrieblichen Eigenkontrolle, nämlich die Sensibilisierung bzw. Stärkung der Eigenverantwortung des Tierhalters in Tierschutzfragen, steht bei der Erstellung der Leitfäden im Vordergrund. Die Arbeitsgruppen werden die vorliegenden Indikatorensets mit ausführlichen Methodenbeschreibungen und anschaulichen Beurteilungshilfen so ausarbeiten, dass Tierhalter und von ihnen beauftragte Personen die Indikatoren zukünftig verlässlich selbst erheben und damit ihrer Verpflichtung gemäß Tierschutzgesetz nachkommen können. Wünschenswert wäre, wenn die Leitfäden nach ihrer Veröffentlichung im September 2016 in der landwirtschaftlichen Praxis und der tierärztlichen Bestandsbetreuung sowie in der Ausbildung und Beratung vielfältig eingesetzt würden.
Autoren für den Leitfaden Rind sind Dr. J. Brinkmann (Thünen-Institut für Ökologischen Landbau, Vorsitz), Dr. H.-J. Herrmann (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen), Dr. S. Ivemeyer (Universität Kassel), A. Pelzer (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) sowie Prof. Dr. C. Winckler (Universität für Bodenkultur Wien). Dr. L. Schrader (Friedrich-Loeffler-Institut) leitet die Autorengruppe Schwein, mit Prof. Dr. J. Krieter (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Prof. Dr. C. Leeb (Universität für Bodenkultur Wien) und Prof. Dr. M. Ziron (Fachhochschule Südwestfalen). Den Geflügel-Leitfaden verfassen Prof. Dr. U. Knierim (Universität Kassel, Vorsitz), Prof. Dr. R. Andersson (Hochschule Osnabrück), Dr. C. Keppler (Universität Kassel), Prof. Dr. S. Petermann (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), Dr. B. Spindler (Tierärztliche Hochschule Hannover) und Dr. E. Rauch (Ludwig-Maximilians-Universität München).
Fragen an/ Infos bei:
Dr. Jan Brinkmann, Tel.: 04539 8880711, Email: jan.brinkmann@thuenen.de
Weiterführende Links
- KTBL-Schrift 507 „Tierschutzindikatoren - Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle“