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© Johanna Fick
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Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU für eine Verwaltungsvereinfachung nutzen!

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 6. Juni 2019 seine Stellungnahme „Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“ an Bundesministerin Julia Klöckner (BMEL) übergeben. Prof. Harald Grethe, Vorsitzender des Beirats: „Die in Kürze auf EU-Ebene anstehenden Entscheidungen zur GAP nach 2020 und deren Umsetzung in Deutschland sollten als Chance genutzt werden, die Verwaltungsbelastung durch die GAP auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Hierfür ist aber mehr notwendig, als nur an einzelnen Symptomen der Verwaltungskomplexität anzusetzen.“

Group photo: Federal Minister Klöckner handing over the statement with members of the Scientific Advisory Board for Agricultural Policy, Nutrition, and Consumer Health Protection
© BMEL

„Die bisherigen Ansätze zur Vereinfachung im Rahmen der Reformen der GAP in den letzten Jahrzehnten haben jedoch nicht nur keine erkennbare Wirkung entfaltet“, so Prof. José Martínez, federführender Autor der Stellungnahme. „In vielen Bereichen haben sich die Komplexität und die Kosten für die Umsetzung und die Kontrolle der GAP sogar erhöht.“ Eine Vereinfachung ist daher dringend geboten.

„Mit dem ‚neuen Umsetzungsmodell‘ bieten die Legislativvorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2020 das Potenzial für einen Paradigmenwechsel. Ob die Umsetzung der Vorschläge tatsächlich zu einer Verwaltungsvereinfachung führen würde, ist noch völlig offen“, so Prof. Peter Weingarten, der zweite federführende Autor des Gutachtens. „Wir befürchten, dass das neue Umsetzungsmodell ohne grundlegende Veränderungen der administrativen Rahmenbedingungen nur zu einer Verlagerung der Verwaltungslast von der EU auf die Mitgliedstaaten führen wird.“ Der Beirat fordert daher grundlegende Veränderungen, die bei den Ursachen ansetzen. Um die Verwaltungsbelastung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, spricht der Beirat zehn Empfehlungen aus:

  1. Derzeitige Misstrauenskultur langfristig durch eine gemeinsame Verwaltungskultur von EU und Mitgliedstaaten ersetzen.
  2. Allgemeine Regelungen zu den Verfahren der GAP entfristen.
  3. EU‐Durchführungsbestimmungen zur GAP reduzieren, kodifizieren und rechtzeitig vorlegen.
  4. EU-Recht national nur in begründeten Fällen verwaltungsaufwendiger umsetzen.
  5. Leistungsabschlüsse und -überprüfungen anhand geeigneter Indikatoren vornehmen statt Regelkonformität der Ausgaben nachzuweisen.
  6. Mitgliedstaatliche Verwaltungskosten berücksichtigen und reduzieren.
  7. Single-Audit-System einführen.
  8. Durch angemessene Bagatellgrenzen Verwaltungsaufwand reduzieren.
  9. Digitale Technologien verstärkt nutzen.
  10. Vertrauensgrundsatz im Vergleich zum Gesetzmäßigkeitsprinzip aufwerten.

An der Stellungnahme waren vom Thünen-Institut als Beiratsmitglieder Dr. Hiltrud Nieberg, Leiterin des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft, und Prof. Dr. Peter Weingarten, Leiter des Thünen-Instituts für Ländliche Räume, als Autoren beteiligt.

 

Stellungnahme
(PDF, nicht barrierefrei, 1.164 KB)

Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE)
(PDF, nicht barrierefrei, 586 KB)

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