Wie jedes Jahr im Oktober hat der für die Fischerei zuständigen EU-Minister heute die Fangmengen und Bewirtschaftungsregeln für die Fischbestände der Ostsee für das kommende Jahr beschlossen. Aus Sicht des Thünen-Instituts für Ostseefischerei wurde dabei ein vernünftiger Kompromiss zwischen Schutz der Bestände und Erhalt der Fischerei gefunden. Für Ostsee-Scholle (maximale Fangmenge 11.313 Tonnen), Hering westliche Ostsee (788 Tonnen) und Dorsch östliche Ostsee (595 Tonnen, nur für Beifänge) bleiben die Regeln unverändert. Für Dorsch westliche Ostsee, der schon seit mehreren Jahren nur noch als Beifang gefangen werden darf, wurden die erlaubten Mengen erneut um 30 Prozent auf 340 Tonnen reduziert. Diese Höchstfangmengen liegen damit aber immer noch deutlich über dem, was die Fischerei im Jahr 2022 angelandet hat. Die Plattfischfischerei dürfte durch die Beifangquote daher nicht behindert werden. Für Sprotte wurden die Fangmengen um zehn Prozent reduziert, um den Fischereidruck so zu senken, dass er in den grünen Bereich liegt. Die Fänge für Hering in der zentralen Ostsee wurden entsprechend des Vorschlages des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) um 43 Prozent reduziert. Die EU-Kommission hatte dagegen eine Schließung der Fischerei vorgeschlagen. Mit dem jetzigen Beschluss ist einerseits eine zügige Erholung des Bestandes möglich, andererseits sind die Quoten noch hoch genug, um die Ausfischung der Sprottenquote zu ermöglichen. Hering wird in dieser Fischerei unvermeidlich beigefangen.
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