Die nachhaltige Entwicklung der Aquakulturwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Fischereipolitik und ein wesentliches Ziel des nationalen Strategieplans Aquakultur. Für eine Beurteilung der Nachhaltigkeit sind Daten aus der Aquakulturpraxis notwendig, um verschiedene Produktionsformen, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene, hinsichtlich ihrer Umweltwirkung vergleichen zu können.
Auf der Grundlage der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen hat das Thünen-Institut für Fischereiökologie eruiert, welche umweltbezogenen Daten zur Bewertung der Nachhaltigkeit der deutschen Binnenaquakultur bereits vorhanden sind und an welcher Stelle diese Daten vorliegen.
Die Studie zeigt, dass Betreiber von Aquakulturanlagen bereits jetzt dazu verpflichtet sind, eine Vielzahl von Daten zu erheben und entweder an die zuständigen Behörden zu melden oder auf dem Betrieb für behördliche Kontrollen vorzuhalten. In Bezug auf beispielsweise die Wasserverwendung, den Einsatz von Tierarzneimitteln sowie die Futter- und Lebensmittelsicherheit ist die Binnenaquakultur in Deutschland rechtlich streng reguliert und unterliegt hierbei europäischen und nationalen Rechtsvorschriften. Zusätzlich bestehen in einigen aquakulturrelevanten Rechtsbereichen eigene Landesgesetze und spezifische Regelungen von Seiten der jeweils in den einzelnen Bundesländern zuständigen Behörden.
Einige für eine empirische Darstellung der ökologischen Nachhaltigkeit der deutschen Binnenaquakultur wichtige Daten liegen nur in den Betrieben vor und müssten erst zugänglich gemacht werden für eine entsprechende systematische Datensammlung, andere werden gar nicht einheitlich erhoben. Um repräsentative und verlässliche Daten zur Nachhaltigkeit der deutschen Binnenaquakultur zu erhalten, müssen neue Wege beschritten werden.
Die Studie wurde innerhalb der Schriftenreihe Thünen-Report veröffentlicht und kann hier als PDF heruntergeladen werden.