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Hintergrund

Marine Schutzgebiete

Christian von Dorrien und Vanessa Stelzenmüller | 07.06.2022


SF Institut für Seefischerei
OF Institut für Ostseefischerei

Die Einrichtung von Schutzgebieten auf dem Meer soll der Erhaltung besonders gefährdeter Arten, zum Beispiel Seevögeln, ebenso dienen wie dem Schutz verschiedener Lebensraumtypen, etwa Riffen.

In Deutschland wurden bei der Umsetzung der betreffenden EU-Habitatrichtlinie (FFH) auch Schutzgebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ausgewiesen. Die AWZ umfasst jene Gebiete, die von der 12-sm Zone bis zur angrenzenden AWZ anderer EU-Mitgliedsstaaten reicht. Nun sind das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) dafür zuständig, dass die dortigen Schutzgebiete realisiert werden.

Für die Gebiete innerhalb der 12-sm Zone sind dagegen die einzelnen Bundesländer zuständig. Das Thünen-Institut beteiligt sich im Auftrag des BMEL zusammen mit dem BfN daran,  Vorschläge für Maßnahmen der Fischerei in den FFH-Gebieten der AWZ zu erarbeiten. Hier müssen wir eine vernünftige Balance finden zwischen dem notwendigen Schutz der Meeresumwelt und den berechtigten Interessen einer nachhaltig durchgeführten Meeresfischerei.

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