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Projekt

Berichterstattung zur NEC-Richtlinie


Federführendes Institut WO Institut für Waldökosysteme
Beteiligte Institute WO Institut für Waldökosysteme

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Berichterstattung im Rahmen der NEC-Richtlinie (EU, 2016/2284)

Für eine bessere Luftqualität, muss der Ausstoß von Schadstoffen verringert werden. Oft reichen nationale Maßnahmen hier nicht aus, denn Luftschadstoffe können über weite Entfernungen transportiert werden. Daher haben die EU und die Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für verschiedene Stoffe festgelegt.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen  (engl. National Emission Ceilings Directive), kurz NEC-Richtlinie genannt, ist eine Richtlinie der EU, die erstmals für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC).

 

 

 

 

 

 

 

Vorgehensweise

Erstmalig werden in der Richtlinie Messungen aus internationalen Monitoringnetzen einbezogen, um die Einhaltung der Emissionshöchstmengen zu überprüfen. Hierunter fallen ICP Integrated Monitoring, ICP Waters, ICP Vegetation und ICP Forests. Im Rahmen des letzteren sind die nationalen Flächen des forstlichen Umweltmonitorings zu sehen.

Beteiligte externe Thünen-Partner

Geldgeber

  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
    (national, öffentlich)

Zeitraum

Daueraufgabe 8.2017

Weitere Projektdaten

Projektstatus: läuft

Publikationen zum Projekt

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