Am heutigen Montag (6. November) findet eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes statt. Das Thünen-Institut wurde hierzu als Sachverständiger eingeladen und hat zu den Punkten Wirkungsmonitoring und Stoffstrombilanz Stellung genommen. Beide Maßnahmen sind aus Sicht des Thünen-Instituts sinnvoll, um die Nährstoffbelastung der Gewässer zu reduzieren und überprüfen zu können, ob und wie Maßnahmen wirken. Letzteres ist die Voraussetzung für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung.
Zudem gleicht die Gesetzesnovelle die Regeln für die Zulassung und den Einsatz von Düngemitteln an EU-Recht an. Der vorgelegte Gesetzesvorschlag schafft nach Ansicht der Thünen-Wissenschaftler Maximilian Zinnbauer, Bernhard Osterburg, Philipp Löw und Peter Weingarten die Grundlage für ein „verlässliches, verursachergerechtes und relativ bürokratiearmes Düngerecht“.
Das Wirkungsmonitoring dient dazu, bundesweit und nach einer einheitlichen Methodik zu ermitteln, wie die Düngeverordnung auf die Gewässerqualität wirkt. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland verurteilt, weil es die EU-Nitratrichtlinie nicht eingehalten hat. Deutschland sagte daraufhin der Europäischen Kommission die Einführung des Monitorings zu. „Es ist eine wichtige Voraussetzung dafür, künftige Maßnahmen verursacher- und standortgerecht zu differenzieren und diese dann auch gegenüber der Europäischen Kommission begründen zu können“, sagt Maximilian Zinnbauer, der an der Anhörung im Agrarausschuss teilnimmt.
Zweiter wichtiger Eckpfeiler des neuen Gesetzes ist die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanz. Mit dieser Bilanz werden die Stickstoffflüsse eines landwirtschaftlichen Betriebes oder einer Biogasanlage detailliert ermittelt. Die genauen Kenntnisse unterstützen Landwirt*innen dabei, effizienter zu düngen. Das verringert nicht nur die Belastung des Grundwassers, der Flüsse und Meere, sondern trägt insgesamt zu Klimaschutz und Luftreinhaltung bei.
Wie genau sich die Gesetzesnovelle auswirkt, hängt davon ab, wie die Stoffstrombilanzverordnung konkret angepasst und die Monitoringverordnung ausgestaltet wird. Am Wirkungsmonitoring wird das Thünen-Institut beteiligt sein.