Dossier
Kontrolle international gehandelter Hölzer und Holzprodukte
Gerald Koch, Margret Köthke, Hilke Schröder | 23.06.2022
Das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Anbau ist seit März 2013 in der EU veboten. Mit Verfahren zum Art- und Herkunftsnachweis lässt sich zweifelsfrei überprüfen, ob die Hölzer richtig deklariert und legaler Herkunft sind.
Die globalen Veränderungen und Entwicklungen im internationalen Handel mit Holz und Holzprodukten, vor allem
- die Übernutzung tropischer Wirtschaftsbaumarten,
- die zunehmende Einfuhr von Austauschhölzern, sogenannte „lesser known species“,
- das Problem des illegalen Holzeinschlags und
- der Handel mit CITES-geschützten Holzarten
erfordern wichtige (Kontroll-)Maßnahmen und effektive Methoden, um die individuellen Hölzer und ihre Herkünfte zweifelsfrei zu bestimmen. Dies ist umso wichtiger, da mit dem Inkrafttreten der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) seit März 2013 das Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag verboten ist. Die nationale Umsetzung der EUTR erfolgt in Deutschland durch das Holzhandelssicherungsgesetz. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Holzhandelsverordnung wurde das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte gegründet. Das Kompetenzzentrum besteht aus drei Thünen-Fachinstituten, dem Institut für Holzforschung, dem Institut für Waldwirtschaft und dem Institut für Forstgenetik, die täglich Anfragen zur Holzartenbestimmung, zum genetischen Art- und Herkunftsnachweis sowie zur Legalitätsprüfung von Herkunfts- und Einfuhrdokumenten bearbeiten.
Die Anfragen kommen in erster Linie aus dem Holzhandel und von behördlichen Kontrollstellen. Im zunehmenden Maße werden aber auch Anfragen von Naturschutzverbänden und Privatpersonen bearbeitet, die ebenfalls überprüfen lassen, ob die Hölzer richtig deklariert sind und aus legalen Herkünften stammen.
Die Untersuchungen und methodischen Entwicklungen zum Art- und Herkunftsnachweis der Hölzer, die das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte durchführt, sind wichtig, um Falschdeklarationen in den Handelsdokumenten und Zertifikaten zu erkennen und die Einfuhr illegal eingeschlagener oder geschützter Holzarten zu verhindern bzw. zu überwachen. Die Kontrollen dienen auch dem Verbraucherschutz, damit der natürlich nachwachsense Rohstoff Holz auch künftig mit „gutem Gewissen“ in seiner schönen und großen Vielfalt genutzt werden kann.