Institut für
HF Holzforschung
Projekt
Handel mit CITES-geschützten Hölzer
Fachberatung zur Artenschutzverordnung für Kontrolle und Handel mit CITES-geschützten Hölzern
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES listet bedrohte Baumarten auf und beschränkt ihren Handel. Das Thünen-Institut leistet Hilfestellung, die CITES-Richtlinien umzusetzen und ihre Einhaltung zu kontrollieren.
Hintergrund und Zielsetzung
Wichtige Wirtschaftsbaumarten wie z.B. Echtes Mahagoni oder Palisander unterliegen den Schutzbestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species). Der Handel mit den geschützten Hölzern ist genehmigungspflichtig bzw. verboten und erfordert neben der eindeutigen Bestimmung der Holzart (Gattung/Art) auch detaillierte Kenntnisse über den individuellen Schutzstatus, der in den Anhängen A, B und C mit unterschiedlichen Fußnoten festgelegt (definiert) wird.
Im Rahmen der Kontrolle von CITES-geschützen Hölzern erhält das Thünen-Institut regelmäßige Anfragen von Verbrauchern, Behörden und Umweltverbänden zur Holzartenbestimmung und zum Schutzstatus der Hölzer und den gesetzlichen Regelungen (Genehmigungsverfahren und Dokumentationspflichten). Diese handelsrelevanten Informationen werden regelmäßig aktualisiert und in die Datenbank CITESwoodID aufgenommen.
Weiterhin bearbeitet das Thünen-Institut Stellungnahmen im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz und des CITES Plant Committee für die Vorbereitung von neuen CITES-Listungen gefährdeter Wirtschaftsbaumarten. Die Stellungnahmen umfassen im Wesentlichen Angaben zum Vorkommen und zur Verarbeitung der Hölzer sowie Beschreibungen ihrer makroskopischen und mikroskopischen Strukturmerkmale für eine zweifelsfreie Bestimmung bzw. Unterscheidung der Arten. Diese Fachberatungen sind von großer praktischer Bedeutung für den Handel mit CITES-geschützten Hölzern. Die Informationen werden auch im Rahmen von nationalen und internationalen Schulungsmaßnahmen herangezogen.
Zielgruppe
Behörden, Umweltverbände und Verbraucher
Vorgehensweise
- Bereitstellung von Informationen zum individuellen Schutzstatus der CITES-Hölzer und Erläuterungen der Fußnoten, aus denen hervorgeht, welche Erzeugnisse vom Artenschutz erfasst werden.
- Aufnahme der handelsrelevanten Informationen in die Datenbank und App CITESwoodID, die regelmäßig aktualisiert wird.
- Makroskopische und mikroskopische Untersuchungen zur anatomischen Beschreibung und Identifizierung von gefährdeten bzw. übernutzten Baumarten, für die eine CITES-Listung vorbereitet wird.
Unsere Forschungsfragen
Kontrolle des Handels mit CITES-geschützen Hölzern. Welche CITES-Hölzer kommen in international gehandelten Hölzern und Holzprodukten vor?
Welche individuellen Handelsbeschränkungen müssen berücksichtigt werden?
Vorläufige Ergebnisse
Aktualisierung der Datenbank CITESwoodID. Die Version (2018) umfasst die wichtigsten 44 CITES-geschützten Handelshölzer, die für Schnittholz und weiter verarbeitete Produkte genutzt werden, sowie 34 Handelshölzer, die nach dem äußeren Erscheinungsbild leicht mit CITES-Holzarten verwechselt werden können.
Links und Downloads
Thünen-Ansprechperson
Thünen-Beteiligte
Beteiligte externe Thünen-Partner
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Bundesamt für Naturschutz BfN
(Bonn/Vilm, Deutschland)
Zeitraum
Daueraufgabe 1.2022 - 12.2025
Weitere Projektdaten
Projektstatus:
läuft