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Mischwald in Thüringen
© Andreas Bolte
Drohnenaufnahme eines Mischbestandes.
Institut für

WO Waldökosysteme

Emissionsberichterstattung

Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 hat die internationale Staatengemeinschaft sich erstmals zu verbindlichen Handlungszielen bekannt und Umsetzungsinstrumente für den globalen Klimaschutz geschaffen. Hieraus ergeben sich sehr weit reichende Verpflichtungen für die Erstellung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Der Nationale Inventarbericht (National Inventory Report, NIR) enthält detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention hat die Vorlage des Inventarberichts zur Voraussetzung für die Durchführung der vereinbarten Inventarüberprüfungen gemacht. Alle Staaten, die auch Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls sind, müssen ab dem Jahr 2010 jährliche Inventare vorlegen, um die flexiblen Mechanismen nach Artikel 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls in Anspruch nehmen zu können. Auch Deutschland legt zusammen mit den Inventaren jaehrlich Nationale Inventarberichte vor, die sich jeweils auf den Zeitraum von 1990 bis zum jeweils vorletzten Jahr beziehen und die Methoden sowie die Datenquellen beschreibt, auf denen die Berechnungen basieren. Die Berichte und die Berichtstabellen im Common Reporting Format (CRF) wurden gemäß der UNFCCC Richtlinien zur Berichterstattung über jährliche Inventare und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden IPCC-Richtlinien erstellt. Darueber hinaus muessen die Berichte auch die erweiterten Anforderungen auf europäischer Ebene erfüllen.

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