Zahlen & Fakten
Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft
Roland Fuß, Cora Vos, Claus Rösemann | 15.03.2024
Im Jahr 2022 war die deutsche Landwirtschaft für die Emission von rund 53,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten verantwortlich. Das sind 7,1 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Wesentliche Quellen sind Methanemissionen aus der Tierhaltung und Lachgasemissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden.
Bei den Emissionen aus der Landwirtschaft betrug der Anteil von Methan (CH4) aus der tierischen Verdauung 48,9 Prozent, während der Anteil von Lachgas (N2O) aus Böden (einschließlich der Emissionen infolge der Ausbringung von Energiepflanzengärresten) bei 26,7 Prozent lag. Die restlichen 24,5 Prozent der Emissionen aus der Landwirtschaft entfielen auf das Wirtschaftsdünger-Management, die Lagerung von Energiepflanzengärresten, Kalkung und Harnstoffanwendung. Die Emissionen aus dem Energieverbrauch in der Landwirtschaft bleiben in dieser Aufstellung unberücksichtigt, weil sie im Emissionsinventar dem Energiesektor zugerechnet werden.
Die N2O-Emissionen aus dem Wirtschaftsdünger-Management sowie die CH4-Emissionen aus Verdauung und Wirtschaftsdünger-Management haben seit 1990 deutlich abgenommen: 2022 lagen die N2O-Emissionen um 28,6 Prozent niedriger als 1990, die CH4-Emissionen um 29,0 Prozent.
94 bis 95 Prozent der Gesamtemissionen an CH4 und N2O aus der Tierhaltung stammen aus Verdauung und Wirtschaftsdünger-Management (Stall, Lager) von Rindern und Schweinen, 2 bis 3 Prozent entfallen auf die übrigen Tiere (hauptsächlich Geflügel, Schafe, Ziegen und Pferde). Diese Zahlen sind über die Jahre weitgehend konstant (2022: Milchkühe 51,8 Prozent, übrige Rinder 34,3 Prozent, Schweine 8,9 Prozent, übrige Tiere 3,1 Prozent). Beim Rest der Gesamtemission (2022: 2 Prozent) handelt es sich um N2O-Emissionen, die im Boden aus der Deposition von Stickstoff entstehen, der zuvor als NH3 und NO aus allen Ställen und Wirtschaftsdüngerlagern emittiert wurde.
Der Rückgang der Emissionen gegenüber 1990 resultiert vor allem aus dem Strukturwandel Anfang der 1990er Jahre, wodurch die Rinderbestände bis Mitte der 2000er Jahre zurückgingen. Seit den 2010er Jahren führt auch eine weitere Abnahme der Tierbestände und seit 2015 ein Rückgang der Menge an ausgebrachtem synthetischem Dünger zu einer erneuten Reduktion von Emissionen.
Ein weiterer Grund für den Rückgang der Emissionen liegt in der zunehmenden Bedeutung der anaeroben Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen und der teilweise gasdichten Lagerung von Gärresten. Der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen führt dagegen zu zusätzlichen CH4-Emissionen aus der Anlage und der Lagerung der Gärreste.
Seit einem Tiefstand 2006 haben die Treibhausgasemissionen im Sektor Landwirtschaft zunächst wieder zugenommen, um ab 2015 erneut abzusinken und ab 2019 neue Tiefstände zu erreichen. Gegenüber dem Vorjahr 2021 sind die Emissionen 2022 um etwa 1,8 Prozent gesunken. Dies liegt in erster Linie an der weiteren Abnahme der Rinder- und Schweinezahlen sowie der Reduktion der ausgebrachten Mengen synthetischer Dünger.
Klimaschutzgesetz und Vorjahresschätzung
Im Klimaschutzgesetz ist für jeden Emissionssektor ein Minderungspfad der Treibhausgasemissionen festgelegt, dessen Überschreitung Sofortmaßnahmen im jeweiligen Sektor zur Folge hat. Das Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 im landwirtschaftlichen Sektor nur noch 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden dürfen. Der Minderungspfad wurde (wegen Gutschriften aus bisheriger Unterschreitung des Minderungspfades) angepasst und der Zielwert für das Jahr 2030 liegt aktuell bei 58,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.
Der Sektor „Landwirtschaft“ des Klimaschutzgesetzes ist nicht komplett deckungsgleich mit dem gleichnamigen Sektor der Emissionsberichterstattung: Hinzu kommen die Emissionen aus dem Brennstoffeinsatz in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die vom Umweltbundesamt berechnet werden. Die restlichen landwirtschaftlichen Emissionen werden vom Thünen-Institut mit den Methoden der Emissionsberichterstattung ermittelt.
Die Einhaltung des Minderungspfades wird anhand der sogenannten Vorjahresschätzung geprüft, die zum Teil auf vorläufigen Daten beruht. Die diesjährige Vorjahresschätzung für das Jahr 2023 ergibt eine landwirtschaftliche Treibhausgas-Gesamtemission von 60,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (52,2 Millionen Tonnen Landwirtschaft im engeren Sinn und 8,1 Millionen Tonnen Brennstoffverbrauch) und liegt unterhalb der nach angepassten Minderungspfad erlaubten 67,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Gegenüber den Emissionen für 2022 bedeutet das einen Rückgang, der vor allem auf gesunkene Rinderzahlen und einen geringeren Absatz an synthetischen Düngern zurückzuführen ist.
Die Einhaltung des Minderungspfades wird in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Herausforderung, der mit den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms begegnet werden muss.
Im Gegensatz zu Ammoniakemissionen bestehen für Methan- und Lachgasemissionen bislang nur wenige technische Möglichkeiten für Minderungsmaßnahmen jenseits einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Produktion. Das größte Minderungspotenzial haben:
- eine emissionsarme und am Pflanzenbedarf orientierte Düngung, die Stickstoffüberschüsse und somit Lachgasemissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden vermeidet,
- eine hinsichtlich Rohproteineinsatz und Methanbildung optimierte Fütterung der Tiere,
- die Vergärung von Tierexkrementen in Biogasanlagen und die anschließende gasdichte Lagerung der Gärreste.
Die CO2-Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch lassen sich durch eine verbesserte Energieeffizienz und die Umstellung auf erneuerbare Energie reduzieren.
Durch Leistungssteigerung nehmen die Emissionen pro Tier zu. Zum Beispiel kam es in den vergangenen Jahren trotz der abnehmenden Zahl von Milchkühen oft zu einer steigenden Gesamtemission der Milchkühe. Dies liegt an der beständigen Steigerung der durchschnittlichen Milchleistung.
Produktbezogen betrachtet führt die zunehmende Milchleistung allerdings zu einem Rückgang der Emissionen pro Kilogramm Milch. Dies liegt daran, dass der Erhaltungsenergiebedarf einer Milchkuh von der Milchleistung unabhängig ist und daher bei steigenden Milchleistungen nicht mit ansteigt. Ein prinzipiell ähnliches Bild ergibt sich bei den leistungsbezogenen Treibhausgasemissionen aus der Mastschweinehaltung.
Eine absolute Treibhausgasminderung ergibt sich durch diese Intensivierungseffekte aber nur, wenn die absolute Produktion nicht steigt, das heißt wenn die Tierzahlen sinken.
Nähere Informationen:
- Berechnung von gas- und partikelförmigen Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft 1990–2022: Report zu Methoden und Daten (RMD) Berichterstattung 2024
- Die zum Report gehörende Datei mit Eingabedaten und Emissionsergebnissen.
- Neu: kreisweise Emissionen von Treibhausgasen.
Alles zu finden unter https://www.eminv-agriculture.de/.