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FAQ

Fragen und Antworten zu illegalem Holzeinschlag und zum Kompetenzzentrum

Illegal eingeschlagenes Holz kann in allen möglichen Produkten vorkommen: Bilderrahmen, Pinselstiele, Papier, Gartenstühle, Terrassendielen, Bücher. Genaue Zahlen über die Höhe des illegalen Einschlags sind nicht verfügbar. Nach Berechnungen des Thünen-Instituts für Waldwirtschaft lag der weltweite illegale Holzeinschlag im Jahr 2009 in einer Spannbreite von 103 bis 284 Millionen Kubikmetern Rohholz, etwa 7 bis 17 Prozent des Gesamteinschlags. Deutschland importiert jährlich rund 120 Millionen Kubikmeter Holz oder Holzprodukte. Davon stammten im Jahr 2009 2,4 bis 5,2 Millionen Kubikmeter aus illegalen Quellen, rund zwei bis fünf Prozent der gesamten Holzeinfuhren.

Der Anteil des weltweit illegal eingeschlagenen Holzes ist seit 2002 um etwa 22 Prozent zurückgegangen. Grund sind zunehmende Gegenmaßnahmen der EU, Australiens und der USA.

Die seit März 2013 geltende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) verbietet den Import und den Handel von illegal eingeschlagenem Holz und daraus hergestellten Produkten. Bestimmte Handelsgüter fallen aber bislang nicht unter diese Regelung. Rund 87 Prozent der aus Drittländern eingeführten Holzmengen werden durch die EUTR abgedeckt. Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) bezieht weitere Produkte wie bedruckte Papiererzeugnisse, Stühle und Holzkohle mit ein und deckt damit rund 93 Prozent der Importe ab.

Rund 4,7 Millionen Hektar Wald werden nach Angaben der FAO jedes Jahr weltweit zerstört. Umgerechnet sind das 18.000 Fußballfelder pro Tag. Die Folgen für die Umwelt: Wälder werden entgegen den Standards forstwirtschaftlicher Praxis nicht nachhaltig bewirtschaftet. Unsachgemäße Ernteverfahren beschädigen die Waldböden. All dies gefährdet die Artenvielfalt und die Stabilität der Wälder. Die Folge sind großflächige Entwaldung und damit erhöhte CO2-Emissionen. Gleichzeitig gehen wertvolle Waldbestände verloren, die ihrerseits überschüssiges CO2 binden könnten. Der Klimawandel schreitet fort.

Durch illegalen Holzeinschlag entgehen den betroffenen Staaten steuerliche Einnahmen und Gebühren, gleichzeitig fördert er die Korruption. Die Zerstörung der Ökosysteme gefährdet das Einkommen der lokalen Bevölkerung in den betroffenen Ländern. Nach Schätzungen der Weltbank entgeht der Weltwirtschaft jedes Jahr ein Umsatz von zehn bis 15 Milliarden US-Dollar durch illegalen Holzeinschlag. Außerdem gilt: Wer Holzprodukte illegal handelt oder verarbeitet, kann dies zu niedrigeren Preisen tun. Das erhöht den wirtschaftlichen Druck auf gesetzeskonform tätige Unternehmen. Dadurch gerät die nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Druck, auch in Deutschland.

Betroffen sind vor allem die tropischen Regionen Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie Sibirien. Die Abbildung listet die jeweils fünf am stärksten betroffenen Länder auf vier Kontinenten auf.

Durch den internationalen Handel und die globale Arbeitsteilung kann illegal eingeschlagenes Holz auch in Holzprodukten enthalten sein, die aus nicht direkt betroffenen Ländern eingeführt werden.

Durch den Handel mit illegalen Hölzern werden Verbraucher*innen getäuscht. Beispielsweise kommen illegale (aber auch legale) Hölzer als sogenannte „Austauschhölzer“, also unter falscher Deklaration, in den Handel. Sie sind häufig minderwertig, wodurch oft auch ein finanzieller Schaden entsteht. Denn für diese Produkte wird in der Regel ein zu hoher Preis bezahlt, beispielsweise wenn sie als hochwertigere Holzarten wie Mahagoni deklariert sind.

Ein weiterer Punkt sind gefährdete und geschützte Holzarten. Die Behörden stellen z.B. immer wieder teure Musikinstrumente sicher, die geschützte Hölzer enthalten (z.B. Rio-Palisander in Griffbrettern von Gitarren), ohne dass dies aus den Begleitdokumenten hervorgeht.

Für Laien ist die Art und Herkunft, insbesondere der tropischen Hölzer, in der Regel nicht überprüfbar. Durch die neuen rechtlichen Vorschriften sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass keine Produkte aus illegalem Holzeinschlag auf den EU-Binnenmarkt kommen. Doch für die Verbraucher*innen ist eine andere Art der Illegalität von besonderer Bedeutung:  falsch deklarierte Holzprodukte (die durchaus aus legalem Einschlag stammen können). Sie werden meist erst dann augenfällig, wenn minderwertige Eigenschaften zutage treten – wenn zum Beispiel Pilze das Holz befallen oder Rissbildungen und Verformungen auftreten. Hier kann das Thünen-Kompetenzzentrum durch zweifelsfreie Bestimmung der Hölzer einen direkten Beitrag zum Verbraucherschutz leisten.

Verbraucher*innen können etwas für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder tun, indem sie beim Kauf auf verlässliche forstliche Nachhaltigkeitszertifikate wie PEFC oder FSC achten.

Ein Weg gegen die Zerstörung der Wälder ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Dafür müssen bei der Holzernte zunächst einmal die nationalen Gesetze eingehalten werden, was jedoch nicht in allen Ländern der Welt gewährleistet ist. Gegen den illegalen Holzeinschlag und die Vermarktung dieser Hölzer geht die EU deshalb im Rahmen des FLEGT‐Aktionsplans (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) vor.

Die seit dem 3. März 2013 gültige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) setzt auf der Nachfrageseite an. Sie verbietet die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag innerhalb der EU. Wer Holz erstmals in den Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass es aus legalen Quellen stammt und dazu verschiedenen Sorgfaltspflichten nachkommen. Er muss Art und Herkunft des Holzes sowie Lieferanten angeben und bei Bedarf Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos ergreifen, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.

Die Holzhandelsverordnung ergänzt die bestehenden, vor Ort ansetzenden Partnerschaftsabkommen mit bislang sechs Tropenländern (Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia). Diese Staaten richten ein Genehmigungs- und Lizenzsystem ein um zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird.

Im Mai 2023 wurde die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verabschiedet. Diese muss ab dem 30.12.2024 umgesetzt werden und löst die EUTR ab. Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen unter der EUDR nur noch in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und wenn für sie eine sogenannte Sorgfaltserklärung vorliegt.

Neben der EU haben auch die USA und Australien Gesetze gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz erlassen.

Den Schutz gefährdeter Baumarten regelt das regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Handelsrelevante, gefährdete tropische Baumarten sollen naturverträglich genutzt werden. CITES listet derzeit mehrere hundert im Handel befindliche gefährdete Holzarten. Für Arten mit der höchsten Schutzstufe (WA-Appendix I) gilt ein striktes Handelsverbot, ähnlich wie beim Elfenbein. Arten der zweiten und dritten Schutzstufe dürfen nur mit strengen Auflagen gehandelt werden. Die gesamte Produktkette vom Einschlag bis zur Verladung ist zu kontrollieren. Importländer wie Deutschland prüfen die Einfuhren durch geschultes Personal des Zolls und der Artenschutzbehörden. Als praktische Erkennungshilfe hat das Thünen-Institut die computergestützte Bestimmungssoftware "CITESwoodID" entwickelt, die europaweit eingesetzt wird.

Die am stärksten international gehandelten und in CITES gelisteten Baumarten sind das amerikanische Mahagoni, das dekorative afrikanische Afrormosia sowie das vor allem aus Malaysia und Indonesien importierte Ramin.

Das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte weist Herkunft und Art von Holz und Holzprodukten zweifelsfrei nach. Dabei kann das Zentrum auf eine der weltweit größten wissenschaftlichen Holzsammlungen (Xylothek) mit ca. 37.500 Mustern und 50.000 mikroskopischen Präparaten zurückgreifen. Diese sind das Referenzmaterial für die makroskopische und mikroskopische Bestimmung von Hölzern und für den Aufbau einer genetischen Datenbank, die für den genetischen Holzarten- und Herkunftsnachweis benötigt wird. Darüber hinaus bildet das Zentrum Wissenschaftler aus holzproduzierenden Ländern aus und unterstützt sie, z.B. in Afrika, beim Aufbau genetischer und/oder holzanatomischer Referenzlabore. Diese sollen künftig einen Teil der Kontrollen vor Ort durchführen.

An das Kompetenzzentrum können sich Verbraucher*innen, Verbände und Unternehmen wenden, um Holzproben untersuchen zu lassen. Auch für Fragen rund um Legalität, Nachhaltigkeit und Handelsströme hält das Zentrum Expertise vor.

Makroskopische Holzartenbestimmung: Diese Methode eignet sich für eine erste zuverlässige Einschätzung, ob es sich um die richtig deklarierte Holzart oder Handelsbezeichnung handelt. Für die makroskopische Bestimmung werden die Querschnittflächen der Proben mit einem Cutter angeschnitten und die Strukturmerkmale mit einer Lupe (10- bis 12-fache Vergrößerung) untersucht. Wichtige Handelshölzer können so bereits sicher auf Gattung- bzw. Artniveau bestimmt werden.

Mikroskopische Holzartenbestimmung: Für offizielle Gutachten, die auch vor Gericht standhalten, führt das Thünen-Kompetenzzentrum mikroskopische Analysen durch. Dazu stellen die Wissenschaftler mikroskopische Schnitte von den zu untersuchenden Proben her. Unter dem Lichtmikroskop werden die Hölzer anhand von ca. 100 anatomischen Strukturmerkmalen verglichen und sicher auf Gattungsebene bzw. Art bestimmt. Die mikroskopischen Techniken können routinemäßig für die Bestimmung von allen Massivhölzern bis hin zu sehr dünnen Furnierlagen (Schichtdicken unter 0,15 mm) eingesetzt werden. Auch die Untersuchung von Holzkohle und in gewissem Umfang von Faserplatten und Papier ist möglich.

Genetische Holzarten- und Holzherkunftsbestimmung: Zur artgenauen Identifizierung der Hölzer entwickelt das Thünen-Kompetenzzentrum praxistaugliche Testverfahren auf der Basis molekularer Marker. Mit Hilfe dieser genetischen Barcodes lassen sich auch einige Arten identifizieren, die mit den anderen Methoden nur schwer unterscheidbar sind. Je nach vorliegendem Datenmaterial soll es im Einzelfall möglich sein, die Herkunft eines Holzes bis auf weniger als 30 km genau zu bestimmen. Dafür erfassen die Wissenschaftler zunächst das räumlich-genetische Muster der Bäume in einem Zielgebiet. Dies können das Verbreitungsgebiet einer Baumart, bestimmte Regionen eines Landes oder eine noch kleinere räumliche Einheit sein. Die Wissenschaftler sammeln für jede Baumart in der jeweiligen Zielregion Stichproben und untersuchen diese mit modernen Genmarkern. Die so ermittelten Daten zur geographisch-genetischen Struktur bilden Referenzdaten für die Zuordnung der Holzproben. Hiermit kann überprüft werden, ob Angaben zu Ursprungsland und -region richtig sind. Dabei gilt: Je höher die Qualität der genetischen Referenzdaten, je höher die Zahl der Stichproben und je variantenreicher die Genmarker, desto genauer kann die Herkunft bestimmt werden.

Als fälschungssichere genetische Methode wird zudem ein Verfahren angeboten, bei dem während der Holzernte Proben genommen werden. An beliebiger Stelle in der Handelskette lässt sich dann mit einer Zweitprobe die genetische Übereinstimmung feststellen. Hiermit lassen sich schriftliche Dokumente zur Verarbeitungs- und Handelskette absichern.

Mit Wirkung vom 30.12.2024 wird die EUTR aufgehoben. Unternehmen, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU ausführen, müssen dann die Bestimmungen der EUDR anwenden. Für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen gelten die Vorschriften erst ab dem 30.06.2025.

Für alle Holzprodukte, die bislang von der EUTR abgedeckt waren, gelten spezielle Übergangsregeln. Für EUTR-Produkte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und ab dem 30. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, gilt die EUTR weiterhin bis zum 31. Dezember 2027. Für EUTR-Produkte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und ab dem 31. Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden, gilt die neue EUDR.

Für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Für die Kontrolle der heimischen Rohstoffe und Erzeugnisse aus Rindern, Soja und Holz sind dagegen die jeweiligen Landesbehörden zuständig.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html;jsessionid=CE3E3806E110B19C0506A1D54F3BAED2.internet001

 

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