FAQ
Fragen und Antworten zu illegalem Holzeinschlag und zum Kompetenzzentrum
Rund 4,7 Millionen Hektar Wald werden nach Angaben der FAO jedes Jahr weltweit zerstört. Umgerechnet sind das 18.000 Fußballfelder pro Tag. Die Folgen für die Umwelt: Wälder werden entgegen den Standards forstwirtschaftlicher Praxis nicht nachhaltig bewirtschaftet. Unsachgemäße Ernteverfahren beschädigen die Waldböden. All dies gefährdet die Artenvielfalt und die Stabilität der Wälder. Die Folge sind großflächige Entwaldung und damit erhöhte CO2-Emissionen. Gleichzeitig gehen wertvolle Waldbestände verloren, die ihrerseits überschüssiges CO2 binden könnten. Der Klimawandel schreitet fort.
Durch illegalen Holzeinschlag entgehen den betroffenen Staaten steuerliche Einnahmen und Gebühren, gleichzeitig fördert er die Korruption. Die Zerstörung der Ökosysteme gefährdet das Einkommen der lokalen Bevölkerung in den betroffenen Ländern. Nach Schätzungen der Weltbank entgeht der Weltwirtschaft jedes Jahr ein Umsatz von zehn bis 15 Milliarden US-Dollar durch illegalen Holzeinschlag. Außerdem gilt: Wer Holzprodukte illegal handelt oder verarbeitet, kann dies zu niedrigeren Preisen tun. Das erhöht den wirtschaftlichen Druck auf gesetzeskonform tätige Unternehmen. Dadurch gerät die nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Druck, auch in Deutschland.
Betroffen sind vor allem die tropischen Regionen Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie Sibirien. Die Abbildung listet die jeweils fünf am stärksten betroffenen Länder auf vier Kontinenten auf.
Durch den internationalen Handel und die globale Arbeitsteilung kann illegal eingeschlagenes Holz auch in Holzprodukten enthalten sein, die aus nicht direkt betroffenen Ländern eingeführt werden.
Mit Wirkung vom 30.12.2024 wird die EUTR aufgehoben. Unternehmen, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU ausführen, müssen dann die Bestimmungen der EUDR anwenden. Für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen gelten die Vorschriften erst ab dem 30.06.2025.
Für alle Holzprodukte, die bislang von der EUTR abgedeckt waren, gelten spezielle Übergangsregeln. Für EUTR-Produkte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und ab dem 30. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden, gilt die EUTR weiterhin bis zum 31. Dezember 2027. Für EUTR-Produkte, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und ab dem 31. Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden, gilt die neue EUDR.
Für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Für die Kontrolle der heimischen Rohstoffe und Erzeugnisse aus Rindern, Soja und Holz sind dagegen die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html;jsessionid=CE3E3806E110B19C0506A1D54F3BAED2.internet001
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