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Umsetzung der EU-Krisenmaßnahme nach Art. 219 GMO - Auswirkungen des Preisanstiegs in Folge des Ukrainekriegs auf die verschiedenen Agrarsektoren - Stellungnahme für das BMEL

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2022 die o. g. Krisenmaßnahme nach Artikel 219 GMO veröffentlicht. Sie reagiert damit auf die Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine auf die europäischen Landwirtinnen und Landwirte.

Ukrainekrieg: Getreidesilos auf dem Land
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Die Europäische Union wird den Mitgliedstaaten insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Nach dem Verteilungsschlüssel erhält Deutschland gut 60 Millionen Euro. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Beihilfe national um den doppelten Betrag, d. h. um zusätzliche 120 Millionen Euro, aufzustocken. Das BMEL hat bereits einen entsprechenden Antrag für den Ergänzungshaushalt 2022 gestellt. Das Bundeskabinett hat am 27.04.2022 dem Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministers zugestimmt, die EU-Krisenreserve auf den Maximalbetrag auszuweiten.

Gemäß dem Verordnungsentwurf müssen die nationalen Maßnahmen zur Ernährungssicherheit beitragen oder Marktungleichgewichten entgegenwirken. Derzeit wird intern eine Abwicklung unter Einbeziehung der SVLFG favorisiert. Diskutiert wird eine Staffelung der Prämienhöhe anhand der Betroffenheit. Um einen wissenschaftlich abgesicherten, auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender Kriterien abgeleiteten Vorschlag zur Priorisierung der verschiedenen Sektoren vorlegen zu können, hat das BMEL das Thünen-Institut gebeten, eine überschlägige Berechnung der Auswirkungen des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln unter Berücksichtigung ggf. auch aufgrund Handelsbeschränkungen eingetretener Erzeugerpreisänderungen auf die verschiedenen Agrarsektoren zu erstellen.

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