Die Meisterpflicht für Existenzgründungen im Handwerk wurde 2004 in einigen Gewerken ausgesetzt, für einige davon aber im Jahr 2020 im Zuge der „Rückvermeisterung“ wieder eingeführt. Petrik Runst (Thünen Institut) und Jörg Thomä (ifh Göttingen) haben die bisherigen Ergebnisse dieser Re-Regulierung erstmals empirisch untersucht und in der wirtschaftspolitischen Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“ veröffentlicht. Die Datenanalyse deutet auf eine Umkehrung der Deregulierungseffekte im Handwerk durch die Re-Regulierung hin. So ist nach 2020 in den rückvermeisterten Gewerken ein starker Rückgang der Neugründungen und ein Anstieg der bestandenen Meisterprüfungen zu beobachten. Bisher gibt es nur schwache Hinweise auf einen positiven Einfluss auf die Ausbildungszahlen. Zukünftige vertiefende Studien mit längerem Beobachtungshorizont werden zeigen, ob diese Ergebnisse robust sind.
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