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Institut für

MA Marktanalyse

Pressemitteilung

Pakt gegen Verschwendung von Lebensmitteln: Handel ist auf Kurs

Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen im Groß- und Einzelhandel macht Fortschritte. Im nächsten Schritt geht es nun darum, weitere Potenziale zu nutzen.

Ein mit Obst und Gemüse gefüllter Einkaufswagen in einem Supermarkt zwischen zwei Regalen.
© Adobe Firefly mit KI erstellt

Lebensmittel sind eine wertvolle Ressource.

Braunschweig (3. Dezember 2024). Im Lebensmittelgroß- und Einzelhandel wurden 2023 weniger Lebensmittel als Abfälle entsorgt: Über alle Unternehmen hinweg wurde eine Reduzierung um 24 Prozent erreicht. Das zeigt der erste Ergebnisbericht zum Pakt gegen Lebensmittelverschwendung, der jetzt als Thünen Working Paper Nr. 250 erschienen ist.

Insgesamt wurden 1,7 Prozent der Lebensmittel als nicht mehr verkaufsfähig aussortiert. Knapp ein Viertel dieser Lebensmittel konnte entweder als verzehrfähiges Lebensmittel oder als Futtermittel weitergegeben werden. Die übrigen Dreiviertel wurden als Abfälle entsorgt. „Die Reduzierungsziele müssen jedoch in den einzelnen Unternehmen erreicht werden. Momentan sehen wir noch eine breite Streuung. Das heißt, dass einige Unternehmen den Reduzierungszielen näher sind als andere“, erläutert Manuela Kuntscher vom Thünen-Institut für Marktanalyse. Sie koordiniert den Pakt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung ist eine freiwillige Vereinbarung, die das BMEL im Sommer 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels geschlossen hat. Die Unternehmen verpflichteten sich mit der Unterzeichnung, Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Das Thünen-Institut koordiniert den Pakt und begleitet ihn mit wissenschaftlichen Erhebungen.

Um die Ziele zu erreichen, setzen die Unternehmen verschiedene Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen um. Eine dieser Pflichtmaßnahmen lautet etwa, dass 90 Prozent der Geschäftsstandorte eine dauerhafte Kooperation mit mindestens einer Organisation zur Weitergabe von Lebensmitteln eingeht. Dazu gehören zum Beispiel die Tafeln. Im Jahr 2023 erreichte bereits die Hälfte der Unternehmen dieses Ziel.

Neben den Pflichtmaßnahmen setzten die Unternehmen zudem mehr als 130 Wahlpflichtmaßnahmen um. Besonders häufig wurden dabei Maßnahmen zur Optimierung des Abverkaufs von Waren mit knappem Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum realisiert. In den kommenden Jahren besteht nun die Aufgabe, weitere Maßnahmen zu realisieren, um Lebensmittelabfälle weiter zu reduzieren.

Hintergrund

Die Unternehmen übermitteln bis 2031 jährlich Daten an das Thünen-Institut, das diese analysiert und in anonymisierter sowie aggregierter Form in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Für die kommenden Berichtsjahre werden tiefere Einblicke erwartet, wie erfolgreich die Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen greifen.

 

Kontakt:

Manuela Kuntscher
Institut für Marktanalyse
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