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Landwirtschaftliche geprägte Landschaft, im Vordergrund eine Bank, im Hintergrund ein Ort
© Johanna Fick
Landwirtschaftliche geprägte Landschaft, im Vordergrund eine Bank, im Hintergrund ein Ort
Institut für

LV Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen

Aktuelles

Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027: Ländliche Entwicklung stärker in den Blick nehmen

Neue Stellungnahme des Sachverständigenrats Ländliche Entwicklung (SRLE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027

Logo: Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
© BMEL

„Der SRLE begrüßt, dass die Diskussion über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 Fahrt aufnimmt“, so Prof. Dr. Peter Weingarten, Leiter des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen und Mitglied des SRLE. „Wir sehen aber mit Sorge, dass dabei die Entwicklung ländlicher Räume nahezu keine Rolle spielt“.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der SRLE der Bundesregierung, sich frühzeitig in die Entscheidungsfindung über die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 einzubringen und sich für rechtzeitige Entscheidungen auf EU- und Bundesebene einzusetzen. Dann könnte – im Gegensatz zur jetzigen und der vorherigen Förderperiode – die nächste Förderperiode fristgerecht beginnen. Rechtzeitige Entscheidungen sind eine Voraussetzung für eine wohl durchdachte Umsetzung der GAP zum 1. Januar 2028 und ein Beitrag zu einer Verwaltungsvereinfachung.

Der SRLE empfiehlt dem BMEL,

a) seine Spielräume zur Stärkung ländlicher Räume vollumfänglich zu nutzen,

b) die Rolle als „Anwalt ländlicher Räume“ bei den Verhandlungen über die zukünftige Ausgestaltung der GAP auf der EU-Ebene und bei der nationalen Umsetzung innerhalb des Ministeriums und auf Bundesebene mit Nachdruck wahrzunehmen und

c) sich für einen gebührenden Stellenwert einer ganzheitlichen Entwicklung ländlicher Räume in der nächsten Förderperiode der GAP einzusetzen.
 

Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

 

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