Für eine effektive Gestaltung der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik im Rahmen der GAP nach 2020 spricht der Beirat die folgenden Empfehlungen aus:
- Agrarumwelt- und Klimaschutzprobleme klar benennen und Ziele angemessen operationalisieren
- Mindestbudgetanteile für den Agrarumwelt- und Klimaschutz vorgeben und sukzessive erhöhen
- Für mitgliedstaatenübergreifenden Biodiversitäts‐ und Moorschutz zweckgebundene Budgetanteile auf EU‐Ebene einrichten
- Pauschale Auflagenbindung der Direktzahlungen durch „spezifische Konditionalität“ ersetzen
- Rechtsstaats‐ und Zielkonditionalität stärken
- Den Leistungsrahmen der GAP deutlich überarbeiten
- Anforderungen für die Genehmigung der GAP-Strategiepläne klar benennen und dadurch Transparenz und Planungssicherheit erhöhen
- Eco‐Schemes zielorientiert und effizient gestalten
- Eco‐Schemes für Tierwohl öffnen und Tierwohlförderung ausbauen
- Die Zielorientierung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der 2. Säule mittels innovativer Anreizmechanismen erhöhen
- Die institutionellen Voraussetzungen für einen kollektiv organisierten Agrarumwelt‐ und Klimaschutz verbessern
- Die Definition von Förderberechtigten und förderfähiger Fläche überarbeiten
Vom Thünen-Institut waren als Autor*innen an der Stellungnahme beteiligt: die Beiratsmitglieder Dr. Hiltrud Nieberg, Leiterin des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft, und Prof. Dr. Peter Weingarten, Leiter des Thünen-Instituts für Ländliche Räume, sowie als externe Wissenschaftler*innen Dr. Norbert Röder und Regina Grajewski (beide Thünen-Institut für Ländliche Räume).
Stellungnahme
(PDF, nicht barrierefrei, 6 MB)
Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE)
(PDF, nicht barrierefrei, 135 KB)