Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung begrüßt es sehr, dass die Europäische Kommission 2020 eine Debatte über die Zukunft ländlicher Gebiete und ihre Rolle in unserer Gesellschaft angestoßen hat und eine Zukunftsvision (Zeithorizont: bis 2040) erarbeiten will. Diese plant die Europäische Kommission im zweiten Quartal 2021 in Form einer Mitteilung („Long-term vision for rural areas“) zu veröffentlichen.
Prof. Dr. Peter Weingarten, Leiter des Thünen-Instituts für Ländliche Räume und Mitglied des SRLE: „Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag zu dieser Debatte leisten. Hierzu haben wir unsere Vision für ländliche Räume in der EU 2040 formuliert. Damit diese Langfristvision erreicht werden kann, haben wir Empfehlungen ausgesprochen, wie die Belange ländlicher Räume bereits bei kurz- und mittelfristig auf europäischer Ebene anstehenden Entscheidungen und bei deren Umsetzung auf der Ebene Deutschlands angemessen berücksichtigt werden können.“
Vision für ländliche Räume in der EU 2040: Die vielfältigen Funktionen, die ländliche Räume für die Gesellschaft als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Umwelträume erbringen, werden von der Gesellschaft wertgeschätzt. Dies spiegelt sich auch im Handeln der Organe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten wider. Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich aktiv an der zukunftsfähigen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse und nutzen die vielfältigen, demokratischen Partizipationsmöglich-keiten. Unterschiede in wirtschaftlicher, sozialer, demografischer und ökologischer Sicht zwischen den Regionen in der EU wurden reduziert und haben nur ein Ausmaß, das als eine Bereicherung der EU anzusehen ist. Politische, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger haben auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen für ländliche Räume klug und angemessen agiert, so dass sich ländliche Räume in einer Weise entwickelt haben, die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU befördert hat.
Die Stellungnahme ist hier abrufbar.