In der Ostsee wird das neue EU-Anlandegebot für quotierte Arten zuerst eingeführt: Dorsch, Hering, Sprotte und Lachs dürfen schon seit Januar 2015 nicht mehr verworfen werden, die letzte quotierte Art in diesem Gebiet, Scholle, fällt ab 2017 unter die neuen Regeln. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Fänge auf die Quoten angerechnet werden und die Fischerei endet, sobald die erste Quote ausgeschöpft ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass Beifänge dieser Art in anderen Fischereien entstehen. Es wird angenommen, dass die knappen Quoten für Scholle die Nutzung der Quoten für Dorsch für viele Fischereien behindern wird. Wir haben im Auftrag des Europaparlaments erstmals im Detail analysiert, für welche Dorsch-Fischereien die Schollenquote tatsächlich limitierend sein kann: Alle gemischten Grundfischfischereien außer der dänischen und der polnischen wären betroffen. In einem zweiten Schritt haben wir dann Lösungsansätze untersucht und einen Entscheidungsbaum entwickelt, der die Optionen nach Konsistenz mit den Zielen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik ordnet und auch für andere Fischereien anwendbar wäre.
Für die Ostseefischereien konnten wir demonstrieren, dass das derzeit Scholle keine der Fischereien in der Nutzung der Dorschquote behindert, wenn die verschiedenen Lösungsansätze genutzt werden. Neben dem Tausch von Quoten, der schon lange praktiziert wird, haben vor allem Veränderungen der Netze großes Potential: Durch sehr kostengünstige Modifikationen lässt sich der Plattfischbeifang auf Wunsch um bis zu 80% reduzieren. Die Einführung des Anlandegebotes soll genau für solche Innovationen die notwendigen Anreize schaffen; das Zulassen von Ausnahmen (z.B. wegen vermeintlich hoher Überlebensraten) reduziert diese Anreize dagegen und steht damit nicht im Einklang mit den Zielen der Reform.
Die Studie ist auf den Webseiten des Europaparlaments hier als pdf-Datei abrufbar.
Ein Artikel in der „Wissenschaft erleben“ 2/2015 (pdf-Datei, Seiten 4-5) liefert weitere Informationen.