Institut für
SF Seefischerei
Projekt
Wissenschaftliche Beratung zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik
Rahmenvertrag für Studien zur wissenschaftlichen Beratung der EU Kommission zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik
Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU lässt sich die EU-Kommission wissenschaftlich beraten und vergibt einzelne spezifische Aufträge (Studien). Dafür hat die EU-Kommission einen Rahmenvertrag mit zwei großen Projektkonsortien geschlossen, worin Themen für Ost- und Nordsee sowie Nordatlantik (SANoBA), aber auch weitere EU-Gewässer im Nordost-Atlantik und äußere Regionen wie Madeira oder Azoren abgedeckt werden (SAF EU).
Hintergrund und Zielsetzung
Die EU-Kommission ist für die Umsetzung der EU-Fischereipolitik zuständig und benötigt hierfür wissenschaftliche Beratung. In diesem Rahmenvertrag sollen spezifische Fragestellungen bearbeitet werden, die nicht durch den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) oder dem Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) abgedeckt werden können.
Die Ergebnisse dieser spezifischen Studien sollen zur Unterstützung der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) für die drei folgenden Fachgebiete dienen:
- Aspekte zu Fischbeständen, ihrer Ausbeutung sowie ihrem Management
- Aspekte des Ökosystemansatzes mit ökologischen Studien zu Ökosystemstrukturen und -funktionen, die Reduktion menschlicher Einflüsse wie Fischen und der Schutz essentieller Habitate,
- sozio-ökonomische Aspekte wie Fischereibeschreibungen und -charakteristiken sowie ihr Beitrag zur 'Blauen Ökonomie'.
Diese Beratung und unsere Forschungsergebnisse sind ein wichtiger Beitrag für die offiziellen Berichte der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat zur Erreichung der Ziele der GFP.
Zielgruppe
Politik, Wissenschaft, Öffentlichkeit
Vorgehensweise
In Studie 1 wird eine Bestandsaufnahme zurUmsetzung eines ökosystembasierten Ansatzes im Fischereimanagement der Europäischen Union (EU) in der Nordsee, Ostsee, in den Westlichen Gewässern und Gebieten in äußerster Randlage durchgeführt. Sie basiert auf einer systematischen Kartierung von Ökosystemmaßnahmen in ausgewählten EU-Fischereien.
Zur Anwendung kommende Methoden sind Sekundäranalysen wissenschaftlicher und grauer Literatur, Dokumentenanalyse, Feldforschung – hier insbesondere Interviews und Fokusgruppen mit relevanten Stakeholdern aus Verwaltung, Industrie, Umwelt-Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft) und ein Workshop mit Stakeholdern.
Ziel dieser Studie ist es, die Lücke zum aktuellen Stand der Umsetzung eines ökosystembasierten Ansatzes herauszuarbeiten.
In Studie 2 werden Maßnahmen zur Implementierung der Anlandepflicht (Art. 15 der Grundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik) identifiziert und deren Erfolg im Hinblick auf die Reduktion von Rückwürfen analysiert. Sie basiert auf einer systematischen Erfassung der implementierten Maßnahmen für die Anlandepflicht.
In dieser Studie werden daher zunächst Fischereien und Arten identifiziert, die von der Anlandepflicht betroffen sind. In einem zweiten Schritt sollen die Auswirkungen der Maßnahmen analysiert werden und drittens wird ein Überblick über die Kontrollmaßnahmen erstellt. Das Thünen-Institut ist insbesondere für die deutschen Daten verantwortlich und wird Informationen zur Umsetzung der Anlandepflicht in Deutschland beisteuern.
Das übergeordnete Ziel dieser Studie ist, die Implementierung der Anlandepflicht zu evaluieren und zu untersuchen, ob es Differenzen zwischen Fischereien und unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung bei den EU-Mitgliedsstaaten gibt.
In Studie 3 werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Aquakultur- und Fischereibetriebe in Deutschland und den Mitgliedstaaten der EU identifiziert und analysiert. Sie basiert auf der Zusammenarbeit von Fischereiforschungsinstituten, Stakeholder-Interviews und Literaturstudien.
In dieser Studie werden daher im ersten Schritt die Änderungen in der fischereilichen Aktivitäten, des Verhaltens an Bord, der Änderungen der Märkte und erfolgte staatlicher Interventionen identifiziert. Im einem weiteren Schritt werden die möglichen Risiken und Dauer der Auswirkungen auf die Fischerei- und Aquakulturbetriebe sowie deren Resilienz analysiert. Dem Thünen-Institut obliegt hier die Koordination der europaweiten Studie.
Übergeordnetes Ziel ist es, Informationslücken zu schließen und Vorschläge für mögliche Reaktionen auf vergleichbare Situationen der Zukunft zu erstellen.
Unsere Forschungsfragen
Die spezifischen Studien innerhalb des Rahmenvertrags behandeln aktuell die folgenden Fragestellungen:
- Welche Managementpraktiken und Maßnahmen wurden bislang im EU-Fischereimanagement implementiert, die dem ökosystembasierten Ansatz zugerechnet werden können oder Elemente eines solchen aufweisen?
- Inwieweit ist die Anlandepflicht implementiert und wie wirken sich die Ausnahmen auf die Beifang- und Rückwurfraten aus?
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Covid-19-Pandemie kurz-, mittel und langfristig auf die Aquakultur- und Fischereibetriebe Deutschlands?
Thünen-Ansprechperson
Thünen-Beteiligte
Beteiligte externe Thünen-Partner
- CEFAS (Centre for Environment, Fisheries & Aquaculture Science)
(Lowestoft, Großbritannien (inkl. Nordirland)) - Danish Technical University (DTU)
(Kopenhagen, Hirtshals, Charlottenlund, Dänemark) -
Instituto Portugues do Mar e da Atmosfera (IPMA)
(Lissabon, Portugal) - Wageningen University & Research (WUR)
(Wageningen, Niederlande) -
Instituto Espanol de Oceanografia (IEO)
(Madrid, Spanien) - AZTI-Tecnalia (Marine and Food Technological Centre. The Marine Research Division) / Fundación AZTI
(Bilbao, Sukarrieta, Spanien) - Marine Institute (MI)
(Galway, Irland)
Geldgeber
-
Europäische Union (EU)
(international, öffentlich)
Zeitraum
1.2020 - 12.2026
Weitere Projektdaten
Projektstatus:
läuft