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Expertise

Tierschutzverstöße besser verfolgen

Angela Bergschmidt | 01.07.2022


BW Institut für Betriebswirtschaft

Immer wieder beklagen Amtstierärzte, dass eindeutige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz von den Justizbehörden nicht als solche angesehen und damit strafrechtlich nicht verfolgt werden. Das Thünen-Institut ist dem Vorwurf nachgegangen und hat (explorativ) untersucht, wo die Probleme liegen und was besser gemacht werden kann.

Wie viele der Verstöße gegen Tierschutzgesetze, die Veterinärämter anzeigen, tatsächlich geahndet werden, darüber existieren bislang keine Angaben. Weder liegen Zahlen dazu vor, wie viele der Fälle von Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht werden, noch wie viele der zur Anzeige gebrachten Fälle von Gerichten eingestellt oder freigesprochen werden. Auch über die Gründe für die Einstellungen liegen keine Informationen vor. Um trotzdem einen Eindruck von der Situation zu gewinnen, hat das Thünen-Institut zwei Gruppendiskussionen mit Amtstierärzten und Staatsanwälten aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durchgeführt.  

In den beiden Diskussionsgruppen wurde übereinstimmend eine Reihe an Problemen im Zusammenhang  mit der Verfolgung von strafrechtlich relevanten Verstößen gegen Tierschutzgesetze genannt:

  • viele Einstellungen von Tierschutzverfahren,
  • sehr lange Verfahren und
  • geringe Strafmaße.  

Entscheidende Faktoren für die Ablehnung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaften und Richter sind aus Sicht der Amtsveterinäre und Staatsanwälte, die an den Gruppendiskussionen teilnahmen:

  • Staatsanwälte und Richter, die wenig Engagement für und Interesse am Tierschutz haben,
  • geringe Fachkenntnisse der Staatsanwälte und Richter (sowohl hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze, als auch hinsichtlich der Bedürfnisse und dem Schmerzempfinden von Tieren) und
  • die schlechte personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Richter (Arbeitsüberlastung) sowie der Veterinärämter (Mängel in Gutachten, Dokumentation).  

Von der Diskussionsgruppe der Staatsanwaltschaften wurde zudem angegeben, dass viele Fälle im Nutztierbereich an der Notwendigkeit scheitern, eine vorsätzliche Handlung nachweisen zu müssen.  

Vorschläge zu Verbesserungen

Die in den Gruppendiskussionen genannten Verbesserungsansätze zielen auf einen besseren Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Justiz sowie auf den Wissensaufbau bei den Juristen ab (Kenntnisse beispielweise von komplizierten EU-Verordnungen, aber auch über die Bedürfnisse von Tieren). Eine Konzentration der Tierschutzstraffälle auf Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Schwerpunkt-Richter wird als hilfreich angesehen, um solche Kompetenzen aufbauen und nutzen zu können. Eine Positionierung der Tierschutzgesetze aus dem Nebenstrafrecht ins Strafgesetzbuch, eine Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Strafbarmachung von Fahrlässigkeitsdelikten waren weitere Vorschläge, um eine bessere Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu erreichen.

Untersuchungsdesign

Die von den Veterinärämtern geäußerten Vorwürfe können nicht anhand verfügbarer Daten überprüft werden. Weil zu wenig Informationen über die Hemmnisse und Probleme vorliegen, um präzise (geschlossene) Fragen stellen zu können, bieten sich standardisierte, offene Interviews an.  

Für die bearbeitete Fragestellung wären theoretisch drei unterschiedliche Personengruppen relevant: Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter. Die Gruppe der Richter konnte in dieser Untersuchung nicht einbezogen werden, sodass ein Design mit zwei Kategorien erfolgte. Da das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bundesweit gelten, kann angenommen werden, dass verschiedene Bundesländer in der Kontrolle dieser Gesetze relativ ähnliche Verfahren haben. Eine Schichtung nach Ländergruppen erscheint daher grundsätzlich möglich und wurde im Rahmen dieser Untersuchung getestet.  

Aus pragmatischen Gründen (räumliche Nähe zum Forschungsstandort) und aufgrund der engen Verbindungen zu diesen Ländern in der Politikevaluation wurde als Ländergruppe Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Aus diesen Bundesländern wurden Amtstierärzte und Staatsanwälte zu zwei getrennten Gruppendiskussionen eingeladen. Die Kontaktaufnahme zu den Veterinären und Staatsanwaltschaften erfolgte über die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer (Hessen und Niedersachsen) und in Nordrhein-Westfalen über die Stabstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Die Untersuchung des Thünen-Instituts ist ein erster Schritt, um die Umsetzungsprobleme von Tierschutzgesetzen zu analysieren.

Service zum Download

  • Thünen Working Paper 41Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
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