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„LULUCF-Beteiligung 2014“

Konsultation der Bundesregierung zur Erstellung des deutschen Berichts zu Treibhausgasminderungsmaßnahmen im Landnutzungssektor (LULUCF)

Auf dieser Seite wird das Konsultationsverfahren der Bundesregierung zur Erstellung eines Berichts über potenzielle Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (englische Abkürzung: „LULUCF“) dokumentiert. Im Konsultationsprozess wird die Bundesregierung durch BMUB und BMEL vertreten, sie werden dabei durch das Umweltbundesamt und das Thünen-Institut organisatorisch und wissenschaftlich unterstützt.

Worum geht es?

Der EU Beschluss zu Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und die Berichtspflicht der Bundesregierung

Nach dem EU Beschluss 529/2013 (Artikel10) ist Deutschland verpflichtet, bis Januar 2015 einen Bericht über die erwarteten Emissionen im Landnutzungsbereich, die damit verbundenen Minderungspotenziale sowie derzeitige und künftige Minderungsmaßnahmen und deren Umsetzbarkeit an die Kommission zu liefern. Der Bericht bezieht sich auf Minderungspotenziale und derzeitige und künftige Aktionen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Treibhausgas-Quellgruppe „LULUCF“).

Die Regierungen der Bundesländer sowie Organisationen und Verbände sind von der Bundesregierung im April 2014 angefragt worden, an einem schriftlichen Konsultationsprozess teilzunehmen. Falls Ihre Organisation nicht angeschrieben wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich durch dieses Webportal zu informieren und am Prozess teilzunehmen. Die Konsultation soll dazu dienen, einen Überblick über bestehende und geplante Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen im Bereich LULUCF, deren Minderungspotenziale und Umsetzbarkeit zu gewinnen. Das Anschreiben zum Konsultationsverfahren mit Anlagen finden Sie unter „Befragung“ (siehe unten).
 

Was beinhaltet der Bericht?

Der Bericht soll folgende Information enthalten:

  1. eine Beschreibung der bisherigen Entwicklung von Emissionen und deren Abbau;
  2. Emissions- und Abbauprognosen für den Anrechnungszeitraum (2013 – 2020);
  3. eine Analyse des Potenzials zur Begrenzung oder Verringerung der Emissionen und zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Abbaus;
  4. eine Liste der geeignetsten Maßnahmen, die der Mitgliedstaat plant oder die durchgeführt werden müssen, um das gemäß Buchstabe c bestehende Klimaschutzpotenzial auszuschöpfen;
  5. die zur Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe d bestehenden und geplanten Strategien, einschließlich einer quantitativen oder qualitativen Beschreibung der voraussichtlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Emissionen und Abbau, unter Berücksichtigung anderer Strategien und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem LULUCF-Sektor;
  6. vorläufige Zeitpläne für die Annahme und Durchführung der Maßnahmen gemäß 4.

Informationen über die geplanten LULUCF-Aktionen und dazu vorgelegte Berichte sind innerhalb von drei Monaten, nachdem sie der Kommission vorgelegt wurden, öffentlich zugänglich zu machen.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bereitet zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Erstellung des Berichts zu LULUCF-Aktionen vor. Die Bundesregierung wird die Beschreibung der bisherigen Entwicklung der THG-Emissionen und deren Abbau aus der bestehenden Berichterstattung sowie die Prognosen der weiteren Entwicklung von THG-Emissionen im LULUCF Bereich bis mindestens 2020 zusammenstellen. Diese werden auch den Ländern und Interessengruppen als Basisinformation zur Verfügung gestellt. Eine erste Kurzfassung dieser Basisinformation liegt bereits vor.
 

Konsultationsprozess: Vorgehen und Zeitplan

Für die Bewertung von Minderungspotenzialen sowie die Identifizierung und Analyse von bestehenden und potenziellen Maßnahmen mit Wirkungen auf THG-Emissionen und –Senken laden wir die Länder und die Interessengruppen zu einem Konsultationsprozess ein. Für den Konsultationsprozess sind die folgenden Schritte geplant:

  • Verteilung eines Fragebogens zu Minderungspotenzialen und Maßnahmen in der Landnutzung (siehe „Befragung“ unten)
  • Rücklauf der Antwortmeldungen zum Fragebogen bis 01. Juni 2014 Verteilung eines Konsultationspapiers bis Ende Juni 2014 Rücklauf der Kommentare zum Konsultationspapiers bis 01. September 2014
  • Darstellung und Diskussion des Berichts in einer Fachtagung Anfang Oktober 2014

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Prozess haben, richten Sie diese bitte an: LULUCF-Beteiligung-2014@thuenen.de

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