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Ökologischer Betrieb
© BLE, Bonn/Thomas Stephan
Ökologischer Betrieb
Institut für

BW Betriebswirtschaft

Projekt

Evaluation der EU-Ökoverordnung


Federführendes Institut BW Institut für Betriebswirtschaft

Das EU-Bio-Logo macht deutlich, welche Produkte gemäß der EU-Ökoverordnung hergestellt werden.
© Thünen-Institut/Michael Welling
Das EU-Bio-Logo macht deutlich, welche Produkte gemäß der EU-Ökoverordnung hergestellt werden.

Die EU-Öko-Verordnung definiert den gesetzliche Rahmen des ökologischen Landbaus in Europa und hat das Ziel, zu einer nachaltigen Entwicklung des Sektor beizutragen. Wie effektiv und relevant sind die derzeitigen Regeln und wo besteht Änderungsbedarf?

Hintergrund und Zielsetzung

Der ökologische Landbau wird seit Anfang der 1990er Jahre durch eine EU-Rechtsvorschriften reguliert. Die EU-weit einheitlichen Vorschriften zur Produktion, Kontrolle, Kennzeichnung und zum Import von Bioprodukten wurden seit ihrer Einführung mehrmals überarbeitet und 2007 durch die jetzige EG-Öko-Verordnung (EC) 834/2007 ersetzt. Angesichts der umfangreichen rechtlichen Änderungen und des Wachstums der Bio-Branche stellt sich die Frage, wie effektiv und relevant die derzeitigen Regeln sind. Im Rahmen einer Evaluation wurde deshalb die Relevanz und Effektivität der Produktionsrichtlinien, Kontroll- und Kennzeichnungsregeln sowie Bestimmungen bezüglich des Handels mit Drittländern analysiert.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Evaluation verdeutlichen, dass die Ziele und Prinzipien des ökologischen Landbaus in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 grundsätzlich gut verankert sind. In verschiedenen Bereichen der Verordnung wird allerdings ein Anpassungsbedarf und Optimierungspotential gesehen.

Da einzelne Vorschriften in der Verordnung unterschiedlich interpretiert werden können, setzen in einzelnen Bereichen die EU-Mitgliedsländer rechtliche Bestimmungen unterschiedlich um. Die spezifischen nationalen und regionalen Bestimmungen spiegeln die Ziele und Prinzipien des ökologischen Landbaus entsprechend unterschiedlich gut wider. Es ist deshalb notwendig, einzelne Begriffe der Verordnung eindeutiger zu definieren und die Regeln stärker auf die Ziele und Prinzipien des ökologischen Landbaus zu beziehen.

Weiterer Handlungsbedarf besteht unter anderem in den Bereichen, die bisher nicht oder nur unspezifisch geregelt sind. Hierzu zählen beispielsweise der Energieverbrauch, die Wassernutzung oder die Bewirtschaftung von Naturschutzflächen. Als problematisch haben sich auch die bestehenden Ausnahmeregelungen für den Einsatz konventioneller Produktionsmittel wie Saatgut, Futtermittel oder Jungtiere erwiesen. Die entsprechenden Regelungen haben in den letzten Jahren nicht zu einer substantiell größeren Verfügbarkeit dieser Mittel in ökologischer Qualität geführt. Bei einer Abschaffung der Ausnahmeregelung ist allerdings zu bedenken, dass dies unter anderem den Bezug regionaler Produktionsmittel erschwert.

Neben den Produktionsvorschriften enthält die EG-Öko-Verordnung auch Bestimmungen zum Kontrollsystem. Die Vorschriften sind nach den Ergebnissen der Evaluation grundsätzlich angemessen, ließen sich allerdings optimieren. Um die Effektivität der jährlichen Kontrollen zu erhöhen, bieten sich vor allem risikobasierte Ansätze an, bei denen die Anzahl der Kontrollen von der Wahrscheinlichkeit eines Regelverstoßes abgeleitet wird. Ferner haben wir in einigen Mitgliedstaaten Defizite bei der Überwachung der Öko-Kontrollstellen und beim Informationsaustausch festgestellt. Die identifizierten Schwachstellen gelten auch für Kontrollsysteme in Drittländern. Darüber hinaus gibt es in einigen dieser Länder Unzulänglichkeiten beim Implementieren spezifischer Vorbeugemaßnahmen (zum Beispiel der Weiterbildung der Landwirte), bei der Überwachung der Kontrollstellen in den Drittländern und der Überprüfung von Unregelmäßigkeiten durch die EU und die Mitgliedstaaten.

Der für die Konsumenten „sichtbarste“ Aspekt der Verordnung bezieht sich auf die Kennzeichnung von Bioprodukten. So müssen beispielsweise seit 2010 Bioprodukte mit dem EU-Öko-Logo ausgelobt werden, um die Sichtbarkeit der Produkte im Supermarkt in der gesamten EU zu erhöhen. Bekannt ist das Kennzeichen (stilisiertes Blatt aus zwölf Sternen auf grünem Grund) bisher allerdings nur wenigen Konsumenten. Bei einer im Rahmen der Evaluation durchgeführten Befragung wussten lediglich ein Viertel der Teilnehmer, welche Bedeutung das Logo hat.

Beteiligte externe Thünen-Partner

Zeitraum

9.2012 - 12.2013

Weitere Projektdaten

Projektstatus: abgeschlossen

Publikationen zum Projekt

  1. 0

    Sanders J (2014) EU-Öko-Verordnung : Das soll die Reform bringen. DLG Mitt(10):18-21

  2. 1

    Sanders J (2014) Gut - aber es geht noch besser : EU-Ökoverordnung. Ökologie & Landbau 171(3):31-32

  3. 2

    Sanders J (2014) KOM-Vorschlag zur Revision der EU-Öko-Verordnung im Kontext der Erfahrungen aus 20 Jahre EU-Rechtsvorschriften : Paper prepared for the Totalrevision der EG-Öko-Verordnung: Gefahr oder Chance für die Bio-Branche? Braunschweig, 8th April 2014.

  4. 3

    Sanders J (2013) Evaluation of the EU legislation on organic farming. Endbericht für die EU-Kommission. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut

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