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Expertise

Rückwürfe in der Meeresfischerei

Christopher Zimmermann | 2015


OF Institut für Ostseefischerei
SF Institut für Seefischerei

Bis vor wenigen Jahren waren die Fischer in EU-Gewässern gezwungen, gefangene Fische zurückzuwerfen, wenn sie die erlaubte Fangmenge für diese Fischart schon ausgeschöpft hatten oder wenn die Fische zu klein waren. Diese Vorschrift war eigentlich zum Schutz der Bestände gedacht, bewirkte aber oft das Gegenteil.

Die beigefangenen Fische waren meistens schon tot oder starben, wenn sie über Bord gingen. Schlimmer noch: Die so verworfenen Fänge wurden nicht auf die erlaubte Fangmenge (Fangquote) angerechnet, sie wurden vielfach nicht einmal aufgeschrieben. Dies machte die Information über die gefangenen Fische insgesamt unsicher – und damit in der Folge auch die Bestandberechnung und Fangvorhersage der Wissenschaft, die die Grundlage der Quotenfestsetzung des nächsten Jahres bilden.

Die Rückwurfraten sind in den einzelnen Regionen und Fischereien sehr unterschiedlich: Sie betragen in der Schwarmfischfischerei im Nordatlantik selten mehr als 2 Prozent, in der gemischten Plattfischfischerei in der südlichen Nordsee dagegen bis zu 75 Prozent. Global geht die Welternährungsorganisation FAO von ungefähr 7 Mio. Tonnen Rückwürfen aus, also gut 7 Prozent der Fischanlandungen aus Wildfängen.

EU-Reform führt Rückwurfverbot bei Fischen ein

Viele Länder wie Norwegen, Russland oder Neuseeland haben den Rückwurf gefangener Fische schon lange verboten. Mit der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 2013 ging nun auch die EU diesen Schritt: Alle Fänge aus Beständen, die per Fangquote reguliert werden, müssen ab 2019 „angelandet“ werden. Ist die Quote ausgeschöpft, dürfen die Fischer nur noch aufs Meer, wenn sie keine Beifänge dieser Art mehr erzielen – was in der Praxis fast aus-geschlossen ist. Allerdings gibt es von dieser Regel so viele Ausnahmen, dass das Anlandegebot in vielen Regionen fast vollständig umgangen werden kann.

Begründet wurde die Einführung eines Anlandegebotes in der EU vor allem damit, die Verschwendung von Lebensmitteln beenden zu wollen („ending wasteful practise“). Und richtig – das in Meeresfisch enthaltene Protein ist viel zu wertvoll, um es ungenutzt ins Meer zurückzuwerfen! Andererseits ist die Wahrnehmung von Fisch-Rückwürfen als Abfall in einem natürlichen Ökosystem mindestens verzerrt: Auch verworfener Fisch ernährt andere Lebewesen wie Seevögel und Krebse; die Gesamtenergie bleibt erhalten.

Kleine Fische werden aus dem Ökosystem entfernt

Zudem hat die EU beschlossen, dass zu kleine Fische nun zwar angelandet und auf die Quote angerechnet werden müssen, aber nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden dürfen. Dies betrifft auch Fische, die als menschliche Nahrung durchaus geeignet wären, aber tatsächlich im Katzenfutter, in Biogasanlagen oder – im schlechtesten Fall – auf der Müllkippe landen.

Die wahrscheinlich beste Lösung ist, möglichst nur den Fisch zu fangen, der auch vermarktbar ist. Das Thünen-Institut arbeitet in verschiedenen Projekten daran, Fischfanggeräte selektiver zu machen, um dieses Ziel zu erreichen.

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