Institut für
BW Betriebswirtschaft
Tiergerechte Nutztierhaltung und Tierschutz
Ob unsere Nutztiere entsprechend ihrer Bedürfnisse, also „tiergerecht“ gehalten werden, ist seit geraumer Zeit eine wichtige Frage in der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskussion. Negative Beispiele reichen von schmerzhaften, betäubungslosen Eingriffen wie Enthornung, Kastration und Schnabelkupieren über hohe Krankheits- und Mortalitätsraten bis hin zu dem in vielen Haltungsverfahren stark eingeschränkten Verhalten (z. B. Bewegung) der Tiere.
Über die Tierschutzgesetzgebung wird der rechtliche Rahmen für die Tierhaltung gesetzt. Wie die geltenden Gesetze kontrolliert werden und Gerichte Verstöße ahnden spielt eine wichtige Rolle für die Wirksamkeit der Gesetze. Wir haben uns mit der Zusammenarbeit zwischen Amtstierärzten (Kontrolle) und Staatsanwaltschaften (Vollzug) beschäftigt und führen Folgeabschätzung bei gesetzlichen Änderungen durch.
Veränderungen der existierenden Haltungsverfahren und des Managements sind für die Betriebe vielfach mit höheren Kosten verbunden. Hier ist politisches Handeln gefragt. Mit der finanziellen Förderung tiergerechter Haltungsverfahren können Landwirte für die höheren Kosten entschädigt bzw. für ihre Tierwohlleistungen entlohnt werden.
Um die Politik bei der Gestaltung von Förderinstrumente zu unterstützen, evaluieren wir die Wirkungen bestehender Maßnahmen, entwickeln aber auch Konzepte für neue Ansätze wie bspw. die ergebnisorientierte Tierwohlprämie. Zudem berechnen wir die Kosten, die auf einzelbetrieblicher Ebene mit der Einführung verschiedener Verfahren verbunden sind (z. B. Alternativen zur betäubungslosen Kastration, Haltungsverfahren mit Auslauf etc.) und ermitteln auf der Basis dieser Kosten die benötigten Mittel für entsprechende Fördermaßnahmen.
Grundvoraussetzung für politisches Handeln, für Konsumentenentscheidungen aber auch für die Bewertung von Politikmaßnahmen ist die Verfügbarkeit von geeigneten Informationen und Daten. Wir beteiligen uns daher aktiv an der Diskussion um die Auswahl geeigneter Tierwohl-Indikatoren und arbeiten an den Grundlagen für die Etablierung eines regelmäßigen, indikatorengestützten Tierwohl-Monitorings.